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AKTUELLES ZUM THEMA

Die Kündigungsfrist zu berechnen ist für Arbeitnehmer entscheidend, um den richtigen Austrittstermin zu bestimmen. Maßgeblich sind § 622 BGB und mögliche Regelungen im Arbeitsvertrag – manchmal auch in Tarifverträgen. Je nach Situation – etwa Probezeit oder lange Betriebszugehörigkeit – gelten unterschiedliche Fristen und Berechnungsmethoden.

Eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung setzt in der Regel eine erhebliche Pflichtverletzung voraus. Nicht jede Nichtleistung ist automatisch eine Arbeitsverweigerung. Oft ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich. In bestimmten Fällen – etwa bei Krankheit, ausbleibender Lohnzahlung oder gravierenden Arbeitsschutzmängeln – dürfen Sie Ihre Arbeitskraft sogar berechtigt zurückhalten.

Wie viele Abmahnungen braucht es wirklich, bevor Ihr Arbeitgeber kündigen darf? Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind Schwere und Art der Pflichtverletzung sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In manchen Fällen ist vor einer Kündigung zwingend eine Abmahnung nötig, in besonders gravierenden Fällen kann sogar sofort – fristlos – gekündigt werden.

Wie hoch fällt die Abfindung im Aufhebungsvertrag aus? Eine starre Regel gibt es nicht. Als Orientierung dient häufig die Formel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis ist das jedoch oft nur die Untergrenze. Entscheidend sind Kündigungsrisiko, Verhandlungsposition und besondere Schutzrechte. Wer geschickt verhandelt, kann deutlich mehr erreichen.