Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe

Wann haben Sie Anspruch auf die staatliche Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe und was ist das überhaupt?

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, dürfen Sie dadurch nicht gehindert werden, Ihr Recht durchzusetzen und geltend zu machen. Damit Sie sich auch für den Fall der Durchsetzung Ihres Rechts im gerichtlichen Verfahren oder bei der Abwehr einer Klage nicht scheuen brauchen, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie in diesem Verfahren unterstützt, gibt es die staatliche Prozesskostenhilfe. Die staatliche Prozesskostenhilfe übernimmt die gesetzlichen Anwaltskosten für Ihre gerichtliche Vertretung und – falls Sie selbst eine Klage erheben müssen – auch die Gerichtskosten.

Wenn Sie sich z. B. scheiden lassen möchten, aber nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können Sie die sog. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Verfahrenskostenhilfe hat die gleichen Voraussetzungen wie die Prozesskostenhilfe:

Diese Prozess-/Verfahrenskostenhilfe können Sie bei dem für Sie zuständigen Gericht des gerichtlichen Verfahrens beantragen.

  • Sie können diesen „PKH-Antrag“ entweder selbst am zuständigen Gericht stellen und diesen gegebenenfalls bereits mit Ihrer Klage zusammen einreichen.  Wenn Sie beispielsweise eine Klage vor dem Sozialgericht Dresden erheben möchten, wäre auch der PKH-Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen beim Sozialgericht Dresden einzureichen.
  • Sie können diesen Antrag aber auch durch Ihren Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht einreichen lassen.
  • In beiden Fällen müssen Sie das unten aufgeführte Formular ausfüllen „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ und dieses mit den erforderlichen Einkommens- und Vermögensnachweisen versehen. Diesen ausgefüllten und mit Nachweisen versehenen Antrag bringen Sie entweder bei persönlicher Antragstellung direkt zum Gericht oder zu Ihrem Rechtsanwalt.
  • Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe sind insbesondere folgende:
    Sie sind nicht in der Lage, die Geldmittel für ein Gerichtsverfahren selbst aufzubringen:
    Sie verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und Sie besitzen nur Erspartes / Vermögen bis 10.000 Euro zuzüglich eines weiteren Betrages für jede Person, für deren Unterhalt überwiegend Sie aufkommen.
    Ihnen stehen keine anderen Möglichkeiten für eine rechtliche Hilfe zur Verfügung: Das bedeutet,
    Sie verfügen nicht über eine Rechtsschutzversicherung und sind kein Mitglied im Mieterverein (bei Mietsachen), Sie sind auch kein Mitglied einer Gewerkschaft (bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten).
    Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht „mutwillig“.
  • Sie sollten den nachfolgenden Prozesskostenhilfeantrag sinnvollerweise bereits zu Hause ausdrucken, ausfüllen und dann mit den erforderlichen Nachweisen zum Anwalt bringen oder – bei eigener Antragstellung – direkt beim zuständigen Gericht einreichen.

Zum Ausdruck des Formulars zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Prozesskostenhilfe klicken Sie bitte auf die untenstehende Verknüpfung.

Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren vor Gericht.

Hier können Sie auch unsere Belehrung zur Prozesskostenhilfe herunterladen.

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Wie ist das Formular für Beratungshilfe auszufüllen?
Keine Panik, Sie schaffen das!
Das nachfolgende Video erläutert Ihnen die wichtigsten Fragen zum oben genannten Formular beispielhaft.
Es ersetzt jedoch nicht die notwendige anwaltliche Beratung im Einzelfall.

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