
Haben Sie keine Angst vor unkalkulierbaren Anwaltskosten. In einer telefonischen Voranfrage erläutern wir Ihnen, welche Anwaltskosten durch unsere Beauftragung entstehen würden. In einer Ersteinschätzung können wir Ihnen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren transparent und verständlich erläutern.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, die rechtlichen Chancen und Risiken in einem ersten Beratungsgespräch mit unseren zuständigen Rechtsanwälten zu klären. Dafür können Sie mit uns einen fairen Festpreis vereinbaren, so dass die Anwaltskosten für Sie kalkulierbar sind.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die die Anwaltskosten trägt?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie stets die freie Anwaltswahl! Das bedeutet, Sie können sich für den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens entscheiden und sind nicht an eventuelle Vorgaben Ihrer Rechtsschutzversicherung gebunden.
Sie müssen also nicht den von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt, den Sie gar nicht kennen und dessen Kanzlei sich ggf. nicht in Ihrer Nähe befindet, anrufen, sondern können sich frei entscheiden, welche Anwaltskanzlei Sie anrufen möchten. Gern erfragen wir für Sie als Serviceleistung im Rahmen eines Mandates, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Anwaltskosten einstandspflichtig ist.
Unsere Kanzlei korrespondiert mit allen Rechtsschutzversicherungen, insbesondere der Allianz, Deurag, Ergo, Zurich, Advocard, NRV, Debeka, Concordia, Örag, Bruderhilfe, LVM, ADAC. Die Erstanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung können wir gern für Sie übernehmen. Bitte bringen Sie dafür zur Erstberatung Ihre Rechtsschutzversicherungs-Unterlagen mit.
Die staatliche Verfahrens- & Prozesskostenhilfe wird Bedürftigen für Gerichtsverfahren gewährt.
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, dürfen Sie dadurch nicht gehindert werden, Ihr Recht durchzusetzen und geltend zu machen. Damit Sie sich auch für den Fall der Durchsetzung Ihres Rechts im gerichtlichen Verfahren oder bei der Abwehr einer Klage nicht scheuen brauchen, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie in diesem Verfahren unterstützt, gibt es die staatliche Prozesskostenhilfe. Die staatliche Prozesskostenhilfe übernimmt die gesetzlichen Anwaltskosten für Ihre gerichtliche Vertretung und – falls Sie selbst eine Klage erheben müssen – auch die Gerichtskosten.
Wenn Sie sich z. B. scheiden lassen möchten, aber nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können Sie die sog. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Verfahrenskostenhilfe hat die gleichen Voraussetzungen wie die Prozesskostenhilfe:
Diese Prozesskostenhilfe können Sie bei dem für Sie zuständigen Gericht des gerichtlichen Verfahrens beantragen.
- Sie können diesen „PKH-Antrag“ entweder selbst am zuständigen Gericht stellen und diesen gegebenenfalls bereits mit Ihrer Klage zusammen einreichen. Wenn Sie beispielsweise eine Klage vor dem Sozialgericht Dresden erheben möchten, wäre auch der PKH-Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen beim Sozialgericht Dresden einzureichen.
- Sie können diesen Antrag aber auch durch Ihren Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht einreichen lassen.
- In beiden Fällen müssen Sie das unten aufgeführte Formular ausfüllen „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ und dieses mit den erforderlichen Einkommens- und Vermögensnachweisen versehen. Diesen ausgefüllten und mit Nachweisen versehenen Antrag bringen Sie entweder bei persönlicher Antragstellung direkt zum Gericht oder zu Ihrem Rechtsanwalt.
- Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe sind insbesondere folgende:
Sie sind nicht in der Lage, die Geldmittel für ein Gerichtsverfahren selbst aufzubringen:
Sie verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und Sie besitzen nur Erspartes / Vermögen bis 5000 Euro zuzüglich eines weiteren Betrages für jede Person, für deren Unterhalt überwiegend Sie aufkommen.
Ihnen stehen keine anderen Möglichkeiten für eine rechtliche Hilfe zur Verfügung: Das bedeutet,
Sie verfügen nicht über eine Rechtsschutzversicherung und sind kein Mitglied im Mieterverein (bei Mietsachen), Sie sind auch kein Mitglied einer Gewerkschaft (bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten).
Die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht „mutwillig“. - Sie sollten den nachfolgenden Prozesskostenhilfeantrag sinnvollerweise bereits zu Hause ausdrucken, ausfüllen und dann mit den erforderlichen Nachweisen zum Anwalt bringen oder – bei eigener Antragstellung – direkt beim zuständigen Gericht einreichen.
Zum Ausdruck des Formulars zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Prozesskostenhilfe klicken Sie bitte auf die untenstehende Verknüpfung.
Für das Betrachten von PDF-Dokumenten benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, welchen Sie von der Herstellerseite herunterladen können.
Wie ist das Formular für Beratungshilfe auszufüllen?
Keine Panik, Sie schaffen das!
Das nachfolgende Video erläutert Ihnen die wichtigsten Fragen zum oben genannten Formular beispielhaft.
Es ersetzt jedoch nicht die notwendige anwaltliche Beratung im Einzelfall.
по русски
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe (für eine Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens) beantragen Sie bitte vorsorglich vor einem Beratungstermin selbst beim Amtsgericht Ihres Wohnortes, damit Sie Gewissheit darüber haben, ob Ihnen das Gericht die Beratungshilfe bewilligt. Mit dem vom Amtsgericht erteilten Berechtigungsschein können Sie dann einen Termin mit unserer Kanzlei vereinbaren. Am schnellsten geht die Terminvereinbarung telefonisch.Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, dürfen Sie dadurch nicht gehindert werden, Ihr Recht durchzusetzen und geltend zu machen. Damit Sie sich auch in diesem Fall nicht scheuen brauchen, einen Anwalt aufzusuchen, gibt es die staatliche Beratungshilfe. Die staatliche Beratungshilfe übernimmt die gesetzlichen Anwaltskosten für eine Beratung und falls erforderlich auch für eine Vertretung. Sie bezahlen lediglich einen geringen Eigenanteil von nur 15 Euro. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beratungshilfe sind Folgende:ten auf dieser Seite.
Das Formular zum Beratungshilfeantrag finden Sie auf der untenstehenden Verknüpfung:
Formular zum Beratungshilfeantrag, der beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht gestellt werden kann. Der dann bewilligte Berechtigungsschein sichert die Übernahme der anwaltlichen Kosten für die Beratung und Vertretung in der bewilligten Angelegenheit außerhalb eines Gerichtsverfahrens durch die Staatskasse zu. Sie zahlen lediglich die gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung (Beratungshilfegebühr).
Sie suchen einen Anwalt?
Gratis Ersteinschätzung!
Telefon: 0351 8106245 oder E-Mail: info@sz-law.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular: