Anwaltskosten

Haben Sie keine Angst vor unkalkulierbaren Anwaltskosten. In einer telefonischen Voranfrage erläutern wir Ihnen, welche Anwaltskosten durch unsere Beauftragung entstehen würden. In einer Ersteinschätzung können wir Ihnen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren transparent und verständlich erläutern.

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, die rechtlichen Chancen und Risiken in einem ersten Beratungsgespräch mit unseren zuständigen Rechtsanwälten zu klären. Dafür können Sie mit uns einen fairen Festpreis vereinbaren, so dass die Anwaltskosten für Sie kalkulierbar sind.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die die Anwaltskosten trägt?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie stets die freie Anwaltswahl! Das bedeutet, Sie können sich für den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens entscheiden und sind nicht an eventuelle Vorgaben Ihrer Rechtsschutzversicherung gebunden.

Sie müssen also nicht den von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlenen Rechtsanwalt, den Sie gar nicht kennen und dessen Kanzlei sich ggf. nicht in Ihrer Nähe befindet, anrufen, sondern können sich frei entscheiden, welche Anwaltskanzlei Sie anrufen möchten. Gern erfragen wir für Sie als Serviceleistung im Rahmen eines Mandates, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die entstehenden Anwaltskosten einstandspflichtig ist.

Unsere Kanzlei korrespondiert mit allen Rechtsschutzversicherungen, insbesondere der Allianz, Deurag, Ergo, Zurich, Advocard, NRV, Debeka, Concordia, Örag, Bruderhilfe, LVM, ADAC. Die Erstanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung können wir gern für Sie übernehmen. Bitte bringen Sie dafür zur Erstberatung Ihre Rechtsschutzversicherungs-Unterlagen mit.

Die staatliche Verfahrens- & Prozesskostenhilfe wird Bedürftigen für Gerichtsverfahren gewährt.

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, dürfen Sie dadurch nicht gehindert werden, Ihr Recht durchzusetzen und geltend zu machen. Damit Sie sich auch für den Fall der Durchsetzung Ihres Rechts im gerichtlichen Verfahren oder bei der Abwehr einer Klage nicht scheuen brauchen, einen Anwalt aufzusuchen, der Sie in diesem Verfahren unterstützt, gibt es die staatliche Prozesskostenhilfe. Die staatliche Prozesskostenhilfe übernimmt die gesetzlichen Anwaltskosten für Ihre gerichtliche Vertretung und – falls Sie selbst eine Klage erheben müssen – auch die Gerichtskosten.

Wenn Sie sich z. B. scheiden lassen möchten, aber nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, können Sie die sog. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Verfahrenskostenhilfe hat die gleichen Voraussetzungen wie die Prozesskostenhilfe. Die jeweiligen Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe haben wir Ihnen hier überblicksweise zusammengefasst und auch das Antragsformular bereitgestellt:

https://sz-law.de/prozesskostenhilfe/

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe (für eine Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens) beantragen Sie bitte vorsorglich vor einem Beratungstermin selbst beim Amtsgericht Ihres Wohnortes, damit Sie Gewissheit darüber haben, ob Ihnen das Gericht die Beratungshilfe bewilligt. Mit dem vom Amtsgericht erteilten Berechtigungsschein können Sie dann einen Termin mit unserer Kanzlei vereinbaren. Am schnellsten geht die Terminvereinbarung telefonisch.Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, dürfen Sie dadurch nicht gehindert werden, Ihr Recht durchzusetzen und geltend zu machen. Damit Sie sich auch in diesem Fall nicht scheuen brauchen, einen Anwalt aufzusuchen, gibt es die staatliche Beratungshilfe. Die staatliche Beratungshilfe übernimmt die gesetzlichen Anwaltskosten für eine Beratung und falls erforderlich auch für eine Vertretung.  Sie bezahlen lediglich einen geringen Eigenanteil. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beratungshilfe haben wir für Sie hier zusammengefasst und auch das Formular zum Beratungshilfeantrag finden Sie hier:

https://sz-law.de/beratungshilfe/

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Telefon: 0351 8106245 oder E-Mail: info@sz-law.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular & die Online-Terminbuchung:

Insbesondere bei unseren Schwerpunkten helfen wir Ihnen direkt.

Für diese Themen haben wir für Sie Online-Formulare bereitgestellt, die Sie hier mit einem Klick auf das Bild des gewünschten Rechtsgebietes nutzen können. Beauftragen Sie mit diesen Formularen unsere Kanzlei sofort mit der Einreichung des Scheidungsantrags, der Erhebung der Kündigungsschutzklage bzw. Abfindungsklage, der Klage gegen eine arbeitsrechtliche Abmahnung oder mit der Prüfung der Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.  So können unsere Anwälte sofort für Sie tätig werden. Sie brauchen keine Terminbuchung vornehmen. Ihre Angelegenheit wird direkt bearbeitet. Sie erhalten gleich eine Eingangsbestätigung.

Insbesondere bei unseren Schwerpunkten helfen wir Ihnen direkt.

Für diese Themen haben wir für Sie Online-Formulare bereitgestellt, die Sie hier mit einem Klick auf das Bild des gewünschten Rechtsgebietes nutzen können. Beauftragen Sie mit diesen Formularen unsere Kanzlei sofort mit der Einreichung des Scheidungsantrags, der Erhebung der Kündigungsschutzklage bzw. Abfindungsklage, der Klage gegen eine arbeitsrechtliche Abmahnung oder mit der Prüfung der Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.  So können unsere Anwälte sofort für Sie tätig werden. Sie brauchen keine Terminbuchung vornehmen. Ihre Angelegenheit wird direkt bearbeitet. Sie erhalten gleich eine Eingangsbestätigung.