Was bedeutet „Revision beim Arbeitsgericht“?
Die Revision ist die dritte Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Nach dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht entscheidet schließlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt. Dieses höchste deutsche Arbeitsgericht prüft ausschließlich Rechtsfragen. Das bedeutet: Es geht nicht mehr darum, was tatsächlich passiert ist, sondern ob das Berufungsurteil rechtlich korrekt zustande gekommen ist.
Ein Senat des Bundesarbeitsgerichts ist mit fünf Richtern besetzt:
- ein Vorsitzender Richter
- zwei weitere Berufsrichter
- je ein ehrenamtlicher Richter aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen
Neben den Senaten des BAG existiert ein sogenannter Großer Senat, der bei grundsätzlichen Rechtsfragen für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt.
Wann ist eine Revision überhaupt zulässig?
Nicht jede arbeitsgerichtliche Entscheidung kann automatisch überprüft werden. Entscheidend ist, ob die Revision zugelassen wurde. Diese Entscheidung trifft zunächst das Landesarbeitsgericht im Berufungsurteil.
Es gibt zwei typische Konstellationen:
- Revision zugelassen: Sie können direkt Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen.
- Revision nicht zugelassen: Es muss zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.
Erst wenn diese Beschwerde erfolgreich ist, wird der Weg zur Revision eröffnet. Weitere Details zum Berufungsverfahren finden Sie hier: Landesarbeitsgericht Berufungsverfahren: Ablauf und Möglichkeiten.
Was prüft das Bundesarbeitsgericht?
Ein zentraler Punkt: Im Revisionsverfahren werden keine neuen Tatsachen oder Beweise berücksichtigt. Das Gericht prüft ausschließlich:
- ob das Landesarbeitsgericht das Recht korrekt angewendet hat
- ob Verfahrensfehler vorliegen
- ob die Entscheidung juristisch nachvollziehbar ist
Wenn Sie sich also fragen, ob „noch neue Argumente“ eingebracht werden können: In der Regel nein – zumindest nicht in tatsächlicher Hinsicht.
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Ablauf der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht
Das Verfahren ist stark formalisiert und beginnt mit einem schriftlichen Austausch der Rechtspositionen. Die gesetzten Fristen sollten Sie unbedingt einhalten – Versäumnisse können schnell zum Verlust Ihrer Rechte führen.
Typischer Ablauf:
- Einlegung und Begründung der Revision
- Schriftlicher Austausch der Argumente
- Hinweis des Gerichts zur Erfolgsaussicht oder Termin zur mündlichen Verhandlung
Die mündliche Verhandlung in Erfurt ist anspruchsvoll. Hier werden oft komplexe, bislang nicht abschließend geklärte Rechtsfragen diskutiert. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unerlässlich.
Mögliche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht hat mehrere Möglichkeiten, auf eine Revision zu reagieren:
- Zurückweisung der Revision (Urteil bleibt bestehen)
- Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung an die Vorinstanz
- Eigene Sachentscheidung, wenn keine weiteren Tatsachenfeststellungen erforderlich sind
Welche Variante greift, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wie lange dauert ein Revisionsverfahren?
Die Dauer kann stark variieren. Besonders lang kann es werden, wenn europarechtliche Fragen eine Rolle spielen. In solchen Fällen muss das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof einschalten. Das kann das Verfahren um mehrere Jahre verlängern.
Gibt es nach der Revision noch weitere Möglichkeiten?
Grundsätzlich endet der fachgerichtliche Instanzenzug mit dem Bundesarbeitsgericht. Danach bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Hier sollten Sie jedoch realistisch bleiben: Die Erfolgsaussichten in Karlsruhe sind sehr gering und liegen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Wann lohnt sich eine Revision im Arbeitsrecht?
Eine Revision kann sinnvoll sein, wenn:
- grundsätzliche Rechtsfragen betroffen sind
- das Urteil des Landesarbeitsgerichts erkennbar Rechtsfehler enthält
- hohe wirtschaftliche oder persönliche Interessen im Raum stehen
Gerade in Kündigungsschutzverfahren stellt sich häufig die Frage, ob sich der weitere Weg lohnt. Einen Überblick über den gesamten Ablauf erhalten Sie hier: Kündigungsschutzklage verständlich erklärt.
Wenn Sie Ihre Situation einschätzen möchten, kann auch unser Abfindungsrechner eine erste Orientierung bieten – insbesondere, wenn es um wirtschaftliche Abwägungen geht.
Fazit: Revision ist kein „dritter Versuch“, sondern reine Rechtskontrolle
Die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ist kein neues Verfahren zur Tatsachenaufklärung. Sie dient ausschließlich der Überprüfung von Rechtsfehlern. Entsprechend hoch sind die Anforderungen – sowohl inhaltlich als auch strategisch.Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Revision in Ihrem Fall sinnvoll ist, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung. Unterstützung finden Sie bei einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Erfolgsaussichten realistisch bewertet.


