Krankheitsbedingte Kündigung – Voraussetzungen und rechtliche Einordnung

Kategorie: Arbeitsrecht

Wann darf ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen? Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Entscheidend sind eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine sorgfältige Interessenabwägung. Zudem spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine zentrale Rolle.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt möglich?

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass eine Kündigung bereits dann gerechtfertigt ist, wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist und sie Entgeltfortzahlung leisten müssen. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung in der Regel für die ersten sechs Wochen der Erkrankung. Häufig wird ein Arbeitnehmer in dieser Situation von Arbeitgebern als „unwirtschaftlich“ angesehen, da Kosten entstehen, ohne dass eine Arbeitsleistung erbracht wird. Genau so einfach ist es jedoch nicht. Eine Kündigung allein wegen Krankheit ist in der Regel unwirksam.

Die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung sind nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt. Vielmehr haben sich die maßgeblichen Kriterien durch eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt. Durch diese hat sich ein sogenanntes Drei-Stufen-Modell entwickelt, das zwingend eingehalten werden muss.

Die drei Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung

1. Negative Gesundheitsprognose

Zunächst muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass auch in Zukunft mit weiteren erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist.

Maßgeblich ist dabei häufig eine Vielzahl von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten künftig nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann.

Typische Anhaltspunkte sind:

  • häufige Kurzerkrankungen über einen längeren Zeitraum
  • lang andauernde Erkrankungen
  • wiederkehrende Krankheitsbilder

Wichtig: Die Beweislast liegt grundsätzlich zunächst beim Arbeitgeber. Er muss konkret darlegen, warum künftig keine Besserung zu erwarten ist. Der Arbeitnehmer kann jedoch eine solche vermutete negative Prognose widerlegen, zum Beispiel durch Zeugeneinvernahme seiner behandelnden Ärzte. 

2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Allein die negative Prognose reicht nicht aus. Zusätzlich müssen die Fehlzeiten zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen.

Das kann etwa der Fall sein bei:

  • Störungen im Betriebsablauf
  • erheblichen Planungsunsicherheiten
  • hohen Kosten durch Entgeltfortzahlung

Hier kommt es stark auf den Einzelfall an. In großen Unternehmen lassen sich Ausfälle oft leichter kompensieren als in kleineren Firmen.

3. Interessenabwägung

Im letzten Schritt erfolgt eine umfassende Abwägung: Überwiegt das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers oder Ihr Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses?

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • bisheriger Krankheitsverlauf
  • soziale Umstände

Nur wenn dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist, kann die Kündigung wirksam sein.

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Die wichtige Rolle des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Ein entscheidender Punkt in der Praxis ist das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX.

Ein BEM ist durchzuführen, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren – entweder am Stück oder zusammengerechnet wiederholt.

Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu suchen, um:

  • die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
  • erneuter Erkrankung vorzubeugen
  • Ihren Arbeitsplatz zu erhalten

Wichtig: Wird kein BEM durchgeführt, kann dies zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung führen. Dies wurde durch die Rechtsprechung, insbesondere durch das Bundesarbeitsgericht, klargestellt.

Unwirksame Kündigung – was bedeutet das für Sie?

Viele krankheitsbedingte Kündigungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Häufig bestehen gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren oder zumindest eine Abfindung zu verhandeln.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Nutzen Sie dazu gerne diese Checkliste nach Kündigung, um keine Fristen zu versäumen.

Ihre nächsten Schritte

Ob eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Es lohnt sich daher, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Unterstützung erhalten Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Alternativ können Sie mit Kündigungsschutz per Klick schnell und unkompliziert reagieren.

Wenn es um eine mögliche Abfindung geht, hilft auch ein erster Überblick über unseren Abfindungsrechner.

Fazit

Die krankheitsbedingte Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose darlegen, erhebliche betriebliche Nachteile nachweisen und eine sorgfältige Interessenabwägung durchführen. Ohne ein ordnungsgemäßes BEM bestehen oft gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren.

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