Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehegatten. Darin legen Sie fest, wie die Folgen von Trennung und Scheidung geregelt werden sollen. Oft wird auch von einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung gesprochen, weil bereits während der Trennung wichtige Punkte geklärt werden können.
Ohne eine Vereinbarung müssen einzelne Themen gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren geklärt werden. Das kann Zeit, Geld und Nerven kosten. Eine sorgfältig ausgehandelte Vereinbarung ermöglicht es Ihnen dagegen, eigene Lösungen zu finden, die zu Ihrer Familie, Ihrer Vermögenssituation und Ihrer Zukunftsplanung passen.
Sie können eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor einem Notar oder im Scheidungstermin vor dem Familiengericht abschließen. In der Praxis wird häufig die notarielle Vereinbarung gewählt. Dann lassen sich die wesentlichen Fragen in Ruhe regeln, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird. Informationen zum weiteren Ablauf des Scheidungsverfahrens helfen Ihnen bei der zeitlichen Einordnung.
Welche Inhalte können Sie vereinbaren?
Der mögliche Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist umfangreich. Nicht jede Regelung passt zu jedem Paar. Typische Themen sind:
- Trennungszeitpunkt: Sie können dokumentieren, seit wann Sie getrennt leben. Das ist insbesondere mit Blick auf das Trennungsjahr und seine Voraussetzungen bedeutsam.
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt: Möglich sind Regelungen zu Höhe, Dauer, Anpassungen und Zahlungsmodalitäten.
- Kindesunterhalt: Vereinbarungen können etwa die praktische Abwicklung von Zahlungen betreffen. Das Kindeswohl und gesetzliche Mindestvorgaben bleiben dabei zu beachten.
- Umgang und Betreuung der Kinder: Sie können Betreuungsmodelle wie das Residenzmodell, Wechselmodell oder in geeigneten Fällen ein Nestmodell festlegen.
- Zugewinnausgleich: Hier geht es um die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Gerade bei größeren Vermögenswerten ist dies oft einer der wichtigsten Punkte.
- Immobilien: Gehört Ihnen eine Eigentumswohnung oder ein Haus gemeinsam, kann geregelt werden, wer die Immobilie übernimmt, wie der andere Ehegatte abgefunden wird und wie Darlehen weiter bedient werden.
- Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, können ausgeglichen, unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder durch andere Leistungen kompensiert werden. Haben beide Ehegatten während der Ehe vergleichbare Rentenanwartschaften erworben, kann unter Umständen auch ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ohne zusätzliche Kompensations- oder Abgeltungsleistung vereinbart werden.
- Hausrat und Ehewohnung: Auch die Verteilung von Möbeln, Fahrzeugen und sonstigem Hausrat sowie die weitere Nutzung der Wohnung können Sie verbindlich festhalten.
Warum ist bei Vermögen und Immobilien anwaltliche Beratung wichtig?
Eine notarielle Beurkundung ist bei vielen Vereinbarungen erforderlich, insbesondere wenn Grundstücke übertragen, Zugewinnausgleichsansprüche verbindlich geregelt oder Versorgungsausgleichsansprüche ausgeschlossen werden sollen. Der Notar sorgt für die rechtssichere Form und erläutert den Vertragsinhalt.
Der Notar ist jedoch unparteiisch. Er darf nicht einen Ehegatten einseitig beraten oder dessen Interessen gegen den anderen durchsetzen. Er kann die rechtliche Bedeutung der Vereinbarung erläutern, darf aber nicht einseitig für einen Ehegatten die für ihn günstigste Gestaltung entwickeln oder dessen Interessen gegenüber dem anderen Ehegatten vertreten. Gerade bei wichtigen finanziellen Fragen ist deshalb eine eigene anwaltliche Beratung sinnvoll.
Hat ein Notariat bereits einen Ehegatten in einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten, kann dies einer Beurkundung durch dieses Notariat entgegenstehen. Dabei kann auch eine frühere Tätigkeit außerhalb einer unmittelbar familienrechtlichen Beratung relevant sein. Wurde das Notariat beispielsweise bereits für einen Ehegatten im Zusammenhang mit einer Gesellschaft tätig und spielen die Unternehmensanteile nun für den Zugewinnausgleich eine Rolle, muss eine mögliche Vorbefassung geprüft werden.
Gerade bei Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Darlehen oder komplexen Rentenanwartschaften reicht eine bloße Erläuterung des Vertragsentwurfs häufig nicht aus. Die Bewertung einer Immobilie oder eines Unternehmensanteils kann den Zugewinnausgleich erheblich beeinflussen. Wer ohne eigene Prüfung unterschreibt, riskiert unter Umständen den Verlust wichtiger Ansprüche oder eine unangemessene finanzielle Belastung.
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Kontrolliert das Familiengericht die Vereinbarung?
Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann im Scheidungstermin relevant werden und wird nicht vollständig der gerichtlichen Prüfung entzogen. Besonders Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich unterliegen einer familiengerichtlichen Kontrolle. Das Gericht prüft außerdem, ob eine Regelung offensichtlich zu einer schwerwiegenden und unangemessenen Benachteiligung führen würde.
In der Praxis werden ausgewogene, verständliche und auf informierter Grundlage getroffene Vereinbarungen regelmäßig akzeptiert. Problematisch können jedoch Verträge sein, bei denen ein Ehegatte wirtschaftlich oder persönlich deutlich unterlegen war, wesentliche Informationen fehlten oder die Folgen einer Regelung einseitig und unzumutbar sind.
Welche Kosten entstehen für eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die Notarkosten richten sich nicht nach frei verhandelbaren Preisen, sondern nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist vor allem der Geschäftswert der Vereinbarung. Je höher das zu regelnde Vermögen, der Wert einer Immobilie oder die Höhe auszugleichender Ansprüche, desto höher können die Gebühren ausfallen.
Hinzu kommen gegebenenfalls:
- Gebühren für Vertragsentwurf, Beurkundung und Auslagen des Notariats,
- Kosten für Grundbuchvollzug bei Immobilienregelungen,
- Kosten für Bewertungen, beispielsweise von Immobilien oder Unternehmensanteilen,
- anwaltliche Gebühren für Beratung, Verhandlungen und Prüfung des Entwurfs.
Die konkrete Höhe lässt sich nur anhand Ihres Falls berechnen. Das Notariat kann Ihnen im Einzelfall erläutern, welche Kosten für die geplante Scheidungsfolgenvereinbarung voraussichtlich anfallen.
Der Abschluss einer solchen Vereinbarung vor dem Notar ist dabei nicht grundsätzlich teurer als eine entsprechende Einigung, die erst im gerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird. Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass die relevanten Fragen bereits im Vorfeld und ohne den Zeitdruck eines Scheidungstermins verhandelt und verbindlich geregelt werden können.
Für eine erste Orientierung zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens können Sie unseren kostenfreien Online-Scheidungskostenrechner nutzen.
Notarielle Vereinbarung oder Einigung vor Gericht?
Eine Einigung vor Gericht kann sinnvoll sein, wenn ohnehin nur noch einzelne Punkte offen sind. Wollen Sie aber frühzeitig umfassende Klarheit schaffen, ist die notarielle Vereinbarung häufig der bessere Weg. Sie verhandeln nicht unter dem Zeitdruck eines Gerichtstermins und können die wirtschaftlichen Konsequenzen sorgfältig prüfen lassen.
Gerade die ruhigere Verhandlungssituation ist ein praktischer Vorteil: Im Notariat besteht regelmäßig weniger Zeitdruck als bei einer Einigung unmittelbar im Scheidungstermin vor dem Familiengericht. So können Sie die relevanten Fragen bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens klären.
Eine gute Scheidungsfolgenvereinbarung kann das spätere Verfahren deutlich vereinfachen. Sind die Folgesachen wirksam geregelt, bleibt häufig nur noch die Scheidung selbst. Diese kann unter passenden Voraussetzungen auch als anwaltliche Scheidung per Klick vorbereitet und begleitet werden.
Fazit: Früh regeln, aber nicht vorschnell unterschreiben
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein wirksames Instrument, um Trennungs- und Scheidungsfolgen planbar zu regeln. Besonders bei gemeinsamen Immobilien, Vermögen, Unternehmen, Kindern oder unterschiedlichen Rentenanwartschaften lohnt sich eine frühzeitige, fachkundige Prüfung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, legen Sie alle wirtschaftlichen Informationen offen und lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift auf Ihre persönliche Situation prüfen.


