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AKTUELLES

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Sie sind gekündigt worden? Wir helfen Ihnen sofort bei Abfindung & Kündigung im Arbeitsrecht! Gratis-Erstberatung für Sie!

Kündigung & Arbeitsvertrag auf Ihrem digitalen Wunschweg an uns zusenden. Sofort-Rückruf unserer Anwälte zur Gratis-Erstberatung erhalten. Abfindung & Kündigungsschutz konsequent durchsetzen – bundesweit!

Wir arbeiten als volldigitale Kanzlei bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und bieten Ihnen folgende Wege der Zusendung der Kündigung und Ihres Arbeitsvertrages an uns:

per Telefon: 0351/8106245

per E-Mail: info@sz-law.de

per WhatsApp: 016095533515

Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten inklusive unserem Kontaktformular.

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AKTUELLES ZUM THEMA

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts können Sie in die zweite Instanz gehen, wenn Sie ganz oder teilweise verloren haben sollten und zudem im Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehene Voraussetzungen erfüllt sind. Im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht wird Ihr Fall erneut geprüft – inklusive Beweisaufnahme. Entscheidend sind Fristen, eine fundierte Begründung und die richtige Strategie, denn Fehler können den Prozesserfolg kosten.

Wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wurde, folgt der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Hier wird der Fall vertieft geprüft, Beweise werden erhoben und häufig fällt bereits die Entscheidung. Wie der Termin abläuft, wer beteiligt ist und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.