Scheidungskosten: Was kostet eine reguläre Scheidung?

Kategorie: Scheidungsrecht

Wie teuer eine Scheidung wird, lässt sich nicht mit einem festen Pauschalbetrag beantworten. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten hängt vor allem vom sogenannten Verfahrenswert ab. Für dessen Berechnung spielen insbesondere die Nettoeinkommen beider Ehegatten, unterhaltsberechtigte Kinder, der Versorgungsausgleich und unter Umständen vorhandenes Vermögen eine Rolle.

Woraus setzen sich die Kosten einer Scheidung zusammen?

Bei einer Scheidung entstehen grundsätzlich zwei zentrale Kostenblöcke: die Gebühren des Familiengerichts und die Vergütung des beauftragten Rechtsanwalts.

Beide können nicht beliebig festgelegt werden. Die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), während für die gesetzlichen Anwaltsgebühren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maßgeblich ist.

Wie hoch die Gebühren konkret ausfallen, hängt wiederum vom Verfahrenswert der Scheidung ab. Deshalb muss zunächst dieser Wert bestimmt werden, bevor sich die voraussichtlichen Scheidungskosten einschätzen lassen.

Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss in der Regel zunächst die gesetzlich vorgesehene Trennungszeit eingehalten werden. Welche Voraussetzungen dabei gelten und ab wann die Frist läuft, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Das Trennungsjahr: Beginn, Regeln und Bedeutung für die Scheidung“

Was ist der Verfahrenswert einer Scheidung?

Der Verfahrenswert ist nicht der Betrag, den Sie am Ende bezahlen. Er ist vielmehr eine Rechengröße, anhand derer die gesetzlichen Gebühren ermittelt werden.

Ausgangspunkt sind regelmäßig die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Diese werden zunächst addiert und anschließend mit drei multipliziert.

Verdient beispielsweise ein Ehegatte monatlich 2.500 Euro netto und der andere 1.500 Euro netto, ergibt sich ein gemeinsames Nettoeinkommen von 4.000 Euro. Multipliziert mit drei ergibt sich zunächst ein Verfahrenswert von 12.000 Euro.

Dieser Ausgangswert steht allerdings noch nicht zwingend endgültig fest. Weitere Faktoren können ihn erhöhen oder reduzieren.

Wie wirken sich Kinder auf die Scheidungskosten aus?

Unterhaltsberechtigte Kinder können zu einer Reduzierung des Verfahrenswerts führen. In der Regel werden dabei 250 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind berücksichtigt.

Wie der Abzug im konkreten Verfahren vorgenommen wird, kann von der jeweiligen Gerichtspraxis abhängen. Die Zahl der Kinder sollte deshalb bereits bei einer ersten Berechnung der voraussichtlichen Scheidungskosten angegeben werden.

Wie beeinflusst der Versorgungsausgleich die Kosten?

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte der Ehegatten.

Für jedes zu berücksichtigende Anrecht werden regelmäßig 10 Prozent des zunächst anhand der Einkommen ermittelten Verfahrenswerts hinzugerechnet.

Ein einfaches Beispiel: Besitzen beide Ehegatten jeweils ein Anrecht bei der Deutschen Rentenversicherung, liegen insgesamt zwei Anrechte vor. Für die Berechnung des Verfahrenswerts kommen damit zweimal 10 Prozent hinzu.

Bestehen weitere Versorgungsanrechte, können entsprechend weitere Werte berücksichtigt werden. Dadurch kann sich der Verfahrenswert und in der Folge auch die Höhe der gesetzlichen Gebühren erhöhen.

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Spielt das Vermögen bei den Scheidungskosten eine Rolle?

Nicht ausschließlich das Einkommen kann für den Verfahrenswert relevant sein. Das Familiengericht kann unter Umständen auch vorhandenes Vermögen teilweise berücksichtigen.

Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der gerichtlichen Bewertung ab. Der endgültige Verfahrenswert wird deshalb vom zuständigen Familiengericht festgesetzt.

Auch eine vorherige Kostenberechnung kann immer nur eine überblicksweise Vorab-Einschätzung liefern.

Was kostet eine Scheidung bei Streit über weitere Fragen?

Deutlich teurer kann ein Scheidungsverfahren werden, wenn nicht lediglich die Ehe geschieden werden soll, sondern weitere Angelegenheiten gerichtlich geklärt werden müssen.

Das kann beispielsweise Fragen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat oder zur Ehewohnung betreffen. Werden solche Folgesachen in das Scheidungsverfahren einbezogen, können zusätzliche Verfahrenswerte entstehen. Dadurch erhöhen sich auch die Gerichts- und Anwaltskosten.

Wer die Kosten möglichst gering halten möchte, sollte daher prüfen, welche Fragen bereits außergerichtlich geklärt werden können.

Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?

Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass bei jeder Scheidung zwei Rechtsanwälte bezahlt werden müssen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein Ehegatte einen Rechtsanwalt mit dem Scheidungsantrag beauftragen. Möchte der andere Ehegatte lediglich der Scheidung zustimmen und keine eigenen Anträge stellen, benötigt er hierfür grundsätzlich keinen eigenen Anwalt.

Damit fällt zunächst nur die Vergütung eines beauftragten Rechtsanwalts an. Die Ehegatten können untereinander vereinbaren, diese Kosten zu teilen.

Sobald allerdings unterschiedliche Interessen bestehen oder der andere Ehegatte eigene Anträge stellen möchte, kann eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich oder sinnvoll sein.

Kann ich meine Scheidungskosten vorher berechnen?

Eine erste Einschätzung ist bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags möglich. Dafür müssen insbesondere die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten bekannt sein. Zusätzlich sind die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und – soweit bekannt – die Anzahl der beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrechte relevant.

Mit unserem kostenfreien Scheidungskostenrechner können Sie diese Angaben eingeben und die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten überschlägig berechnen lassen.

Die Berechnung ist allerdings nicht mit der späteren Festsetzung durch das Familiengericht gleichzusetzen. Insbesondere vorhandenes Vermögen oder weitere Gegenstände des Scheidungsverfahrens können dazu führen, dass der tatsächlich festgesetzte Verfahrenswert abweicht.

Wenn Sie Ihre Scheidung digital abwickeln möchten, ändert dies grundsätzlich nichts an den gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Welche Kosten bei diesem Ablauf entstehen und wo dennoch Einsparungen möglich sein können, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Kosten einer Online Scheidung: Was kommt auf Sie zu?“

Was passiert, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?

Auch ein geringes Einkommen soll eine notwendige Scheidung nicht verhindern. Wer die Gerichts- und eigenen Anwaltskosten aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht oder nur teilweise tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Das Familiengericht prüft hierfür die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Für den Antrag müssen entsprechende Angaben zu Einkommen, Vermögen und finanziellen Belastungen gemacht werden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zur Verfahrenskostenhilfe. Dort finden Sie auch Hinweise zur erforderlichen „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“.

Wie können Sie die Kosten einer Scheidung möglichst gering halten?

Die gesetzlichen Gebührensätze selbst lassen sich nicht verringern. Einfluss haben Ehegatten aber darauf, wie umfangreich das gerichtliche Verfahren wird.

Besonders relevant ist eine einvernehmliche Scheidung. Muss das Familiengericht neben der eigentlichen Scheidung nicht noch zahlreiche Streitpunkte entscheiden und genügt für das Verfahren ein beauftragter Anwalt, können die Gesamtkosten deutlich niedriger bleiben als bei einer streitigen Auseinandersetzung.

Entscheidend ist daher nicht, möglichst viele Positionen bei der Gebührenberechnung einzusparen, sondern unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Unabhängig von den Kosten hilft es, bereits vor dem Antrag zu wissen, welche Stationen bis zum Abschluss des Verfahrens folgen. Den gesamten Weg vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungsbeschluss zeigen wir Ihnen in unserem Beitrag „Ablauf des Scheidungsverfahrens: Schritt für Schritt zur rechtskräftigen Scheidung“

Fazit: Scheidungskosten lassen sich bereits vorab einschätzen

Was eine Scheidung kostet, hängt maßgeblich vom Verfahrenswert ab. Ausgangspunkt ist regelmäßig das dreifache gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Ehegatten. Unterhaltsberechtigte Kinder können den Wert reduzieren, während insbesondere der Versorgungsausgleich und gegebenenfalls Vermögen zu einer Erhöhung führen können.

Aus dem vom Familiengericht festgesetzten Verfahrenswert ergeben sich anschließend die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Zusätzliche Kosten entstehen insbesondere dann, wenn weitere Streitpunkte gerichtlich geklärt werden müssen oder beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind.

Wenn Sie eine persönliche anwaltliche Begleitung wünschen, können Sie sich auch über die anwaltliche Scheidung per Klick informieren. Dort lässt sich die Kommunikation flexibel organisieren und der Scheidungsantrag zügig vorbereiten.

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