Kosten einer Online Scheidung: Was kommt auf Sie zu?

Kategorie: Scheidungsrecht

Die Kosten einer Online-Scheidung richten sich nach gesetzlichen Gebühren und sind grundsätzlich nicht höher als bei einer herkömmlich eingereichten Scheidung. Sparen können Sie vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt sowie durch wegfallende Wege und einen unmittelbaren digitalen Austausch. Entscheidend sind Einkommen, Versorgungsausgleich, Kinder und gegebenenfalls Vermögen.

Was kostet eine Online-Scheidung grundsätzlich?

Die wichtigste Nachricht vorweg: Eine Online-Scheidung ist kein eigenes, günstigeres Gerichtsverfahren mit besonderen Pauschalpreisen. Die Gebühren für Anwälte und Familiengerichte sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Maßgeblich sind insbesondere das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG).

Ob Sie den Scheidungsantrag persönlich in der Kanzlei besprechen oder die Unterlagen digital übermitteln, ändert daher zunächst nichts an den gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten. Der Begriff „Online-Scheidung“ beschreibt vor allem den Weg der Kommunikation: Sie können Unterlagen sicher digital übermitteln, Fragen telefonisch oder per Video direkt mit dem Anwalt oder der Anwältin klären und die Antragstellung ohne unnötige Reisekosten begleiten.

Eine anwaltliche Scheidung per Klick kann Ihnen den Ablauf deutlich erleichtern. Die Scheidung selbst wird aber weiterhin beim zuständigen Familiengericht durchgeführt.

Wo können Sie bei einer Online-Scheidung sparen?

Die größten Einsparmöglichkeiten ergeben sich nicht allein aus dem Online-Verfahren, sondern aus einer einvernehmlichen Scheidung. Sind Sie und Ihr Ehegatte sich über die Scheidung einig, genügt es in der Regel, wenn nur der Antragsteller anwaltlich vertreten wird. Der andere Ehegatte kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.

Dadurch fällt nur eine Anwaltsvergütung an. Viele Ehegatten vereinbaren im Vorfeld, diese Kosten untereinander zu teilen. Das ist rechtlich möglich, sofern Sie sich darüber einig sind.

Daneben sparen Sie bei der digitalen Kommunikation häufig praktische Nebenkosten:

  • keine oder deutlich weniger Fahrten zur Kanzlei,
  • keine langen Wartezeiten für Besprechungstermine,
  • Unterlagen können direkt online übermittelt werden,
  • Abstimmungen sind flexibel per Telefon oder Video möglich.

Unter Umständen kann auch der Gerichtstermin als Videoverhandlung stattfinden. Nach den Erfahrungen aus der Praxis sind Videoverhandlungen inzwischen vor den meisten Familiengerichten grundsätzlich möglich. Dies hängt jedoch vom Familiengericht und den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für die Bereitstellung von Videokonferenztechnik fallen keine gesonderten Kosten an. Ein Anspruch darauf, dass der Scheidungstermin per Video durchgeführt wird, besteht allerdings derzeit noch nicht.

Individuelle Fragen zum Thema?

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch.

Wie werden die Kosten berechnet?

Ausgangspunkt für die Berechnung ist der sogenannte Verfahrenswert. Er ist nicht mit einer Rechnung gleichzusetzen, sondern dient lediglich als Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Bei einer Scheidung orientiert sich der Verfahrenswert in erster Linie am monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Häufig wird das zusammengerechnete Nettoeinkommen mit drei multipliziert. Die konkrete Festsetzung nimmt jedoch immer das zuständige Familiengericht vor.

Weitere Faktoren können den Verfahrenswert beeinflussen:

  • Unterhaltsberechtigte Kinder: Je nach Gerichtspraxis kann sich ein Abschlag ergeben. In der Regel werden dabei 250 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind vom Verfahrenswert abgezogen.
  • Versorgungsausgleich: Für jedes zu prüfende Rentenanrecht wird regelmäßig ein zusätzlicher Wert angesetzt. Pro Anrecht werden dabei regelmäßig 10 Prozent des zunächst aus den Einkommen ermittelten Verfahrenswerts hinzugerechnet. Haben beispielsweise beide Ehegatten jeweils ein Anrecht bei der Deutschen Rentenversicherung, liegen insgesamt zwei Anrechte vor. In diesem Fall werden zweimal 10 Prozent hinzugerechnet.
  • Vermögen: In bestimmten Fällen kann vorhandenes Vermögen teilweise berücksichtigt werden.
  • Weitere Folgesachen: Streit über Unterhalt, Zugewinn, Hausrat oder Sorgerecht kann die Kosten erhöhen, wenn diese Themen im Scheidungsverfahren mitentschieden werden sollen.

Online Scheidung Kosten vorab berechnen

Eine verlässliche erste Orientierung erhalten Sie mit einem Online-Scheidungskostenrechner. Dort können Sie die monatlichen Nettoeinkommen, die Zahl unterhaltsberechtigter Kinder und – soweit bekannt – die Anzahl der Versorgungsanrechte eingeben.

Unsere Kanzlei stellt Ihnen hierfür einen eigenen kostenfreien Online- Scheidungskostenrechner zur Verfügung. Dort können Sie die erforderlichen Angaben eingeben und erhalten einen ersten Überblick über die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Ergebnis ersetzt keine gerichtliche Kostenfestsetzung, ist aber eine gute Grundlage für Ihre Planung. Denn das Gericht kann im Einzelfall von der Berechnung abweichen, etwa wenn mehrere Rentenanrechte, hohes Vermögen oder zusätzliche Streitpunkte zu berücksichtigen sind.

Was ist bei einer einvernehmlichen Scheidung wichtig?

Eine einvernehmliche Scheidung ist meist nicht nur nervenschonender, sondern auch kostengünstiger. Voraussetzung ist, dass Sie sich zumindest über die Scheidung selbst einig sind und der andere Ehegatte dem Antrag zustimmt. Idealerweise haben Sie auch Fragen zu Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Vermögen und Kindern bereits geklärt.

Vor dem Scheidungsantrag muss in der Regel das Trennungsjahr abgelaufen sein. Lesen Sie hierzu mehr im Beitrag Das Trennungsjahr: Beginn, Regeln und Bedeutung für die Scheidung. Eine gute Vorbereitung verhindert Rückfragen und Verzögerungen, die den Ablauf unnötig verlängern können.

Gibt es Unterstützung bei geringem Einkommen?

Wenn Sie die Kosten einer Scheidung nicht oder nur teilweise aufbringen können, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Dabei prüft das Gericht Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Je nach Einkommen und Belastungen können die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts ganz oder teilweise übernommen werden. Möglich sind auch Ratenzahlungen.

Weitere Informationen zur Verfahrenskostenhilfe finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zu diesem Thema. Dort können Sie sich auch über die gesetzlichen Voraussetzungen informieren. Für den Antrag wird insbesondere die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ benötigt, für die ein entsprechendes Formular zur Verfügung steht.

Wichtig: Verfahrenskostenhilfe befreit Sie nicht automatisch von allen denkbaren Kosten. Kosten eines eigenen Anwalts der Gegenseite oder Kosten aus weiteren Streitverfahren können anders zu beurteilen sein.

Fazit: Online spart Aufwand, die Gebühren bleiben gesetzlich geregelt

Die Kosten einer Online-Scheidung unterscheiden sich bei gleichem Sachverhalt grundsätzlich nicht von denen einer klassischen Scheidung. Die Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert und damit vor allem nach Ihren Einkommen, dem Versorgungsausgleich und möglichen weiteren Folgesachen. Sparpotenzial besteht insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem beauftragten Anwalt sowie durch den digitalen, unkomplizierten Austausch.

Wenn Sie wissen möchten, welche Schritte danach folgen, finden Sie hier den Ablauf des Scheidungsverfahrens Schritt für Schritt. So können Sie Ihre Scheidung rechtzeitig vorbereiten und die voraussichtlichen Kosten realistisch einschätzen.

Möchten Sie Ihre Scheidung online einleiten, können Sie diese direkt über unsere Webseite in Auftrag geben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Scheidung.

Individuelle Fragen zum Thema oder sonstige Anliegen?