Wird gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben? Sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Wurden Sie oder Angehörige von Ihnen verhaftet und befinden sich in Untersuchungshaft?
Wir prüfen für Sie als Beschuldigten im Rechtsgebiet Strafrecht, ob ein Freispruch oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens möglich sind. Dies setzt jedoch voraus, dass die vollständige Ermittlungsakte durch unsere Kanzlei geprüft wird. Akteneinsicht erhält regelmäßig nur der anwaltlich vertretene Beschuldigte. Betroffene sollten sich daher durch unsere im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwälte beraten lassen, bevor bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft unbedachte Aussagen zu Protokoll gegeben werden, die später womöglich gegen sie verwendet werden können.
Bei strafrechtlichen Problemen können Sie sich daher gern an uns wenden, wir sind jederzeit per E-Mail unter info@sz-law.de oder in der Woche per Telefon unter 0351/8106245 erreichbar.
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