Was steckt hinter dem Weiterbeschäftigungsanspruch?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können Sie als Kläger beantragen, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet wird, Sie über den Kündigungstermin hinaus weiter zu beschäftigen – und zwar bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits. Gemeint ist die Weiterarbeit zu unveränderten Arbeitsbedingungen in Ihrer bisherigen Tätigkeit.
Das ist mehr als nur eine Formalie: Für viele Arbeitnehmer steht nicht die Abfindung im Vordergrund, sondern der Erhalt des Arbeitsplatzes. Genau hier setzt der Weiterbeschäftigungsanspruch an.
Die rechtlichen Grundlagen
Der Anspruch beruht maßgeblich auf einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 27.02.1985 – GS 1/84). Danach gilt:
- Haben Sie in erster Instanz gewonnen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
- Ihr Interesse an der Weiterarbeit überwiegt dann das Interesse des Arbeitgebers, Sie nicht zu beschäftigen.
Das Gericht geht also davon aus, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist, wenn bereits ein erstinstanzliches Urteil zu Ihren Gunsten vorliegt.
Daneben gibt es auch noch einen solchen Anspruch aus dem Gesetz. Hat der Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber frist- und formgerecht aus einem der gesetzlichen Widerspruchsgründe (§ 102 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BetrVG) widersprochen, kann der gekündigte Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses verlangen (§ 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG). Voraussetzung für diesen Anspruch ist zudem, dass der Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben hat. Der Arbeitnehmer muss die Weiterbeschäftigung ausdrücklich verlangen und diesen Antrag in der Kündigungsschutzklage stellen. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist ein Widerspruch aber nicht möglich. Daher entfällt bei “fristlosen” Kündigungen der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch.
Warum der Anspruch in der Praxis wichtig ist
Ein Kündigungsschutzverfahren kann sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden. Ohne Beschäftigung entstehen dabei handfeste Nachteile:
- Sie verlieren berufliche Routine und Fähigkeiten
- Der Anschluss an den Betrieb und die Kollegen geht verloren
- Ihre Position im Unternehmen wird geschwächt
Der Weiterbeschäftigungsanspruch hat daher nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Komponente. Sie bleiben Teil des Unternehmens und erhalten Ihre berufliche Praxis.
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Nicht jeder klagt nur auf Abfindung
Oft wird angenommen, dass es bei einer Kündigungsschutzklage nur um eine Abfindung geht. Das stimmt so nicht. In vielen Fällen ist das eigentliche Ziel, den Arbeitsplatz zu sichern.
Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen – etwa bei fehlerhafter Sozialauswahl – bestehen gute Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen. Ob und in welcher Höhe alternativ eine Abfindung realistisch ist, können Sie beispielsweise hier genauer einschätzen: Abfindung berechnen und realistisch einschätzen.
Wenn Sie sich grundsätzlich über den Ablauf informieren möchten, empfehle ich Ihnen diesen Überblick zur Kündigungsschutzklage – Frist, Ablauf und Erfolgsaussichten.
Wie wird der Weiterbeschäftigungsanspruch durchgesetzt?
Weigert sich der Arbeitgeber trotz eines entsprechenden Urteils, Sie weiter zu beschäftigen, können Sie den Anspruch durchsetzen. Das geschieht im Wege der Zwangsvollstreckung.
Das Gericht kann den Arbeitgeber beispielsweise durch ein Zwangsgeld dazu anhalten, seiner Pflicht nachzukommen. In der Praxis entfaltet schon die Möglichkeit solcher Maßnahmen häufig Wirkung.
Wann sollten Sie handeln?
Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte frühzeitig geltend machen. Nach einer Kündigung läuft eine kurze Frist von drei Wochen, innerhalb derer Sie Kündigungsschutzklage erheben müssen.
Eine schnelle Einschätzung Ihrer Situation können Sie auch hier erhalten: Kündigungsschutz per Klick prüfen.
Für eine fundierte rechtliche Bewertung empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, insbesondere wenn es um taktische Fragen wie Weiterbeschäftigung oder Abfindung geht.
Fazit
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein starkes Instrument im Kündigungsschutzprozess. Wenn Sie in erster Instanz gewinnen, können Sie in der Regel verlangen, weiterzuarbeiten – bis endgültig über Ihren Fall entschieden ist. Das verschafft Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern erhält auch Ihre berufliche Stellung.
Ob dieser Anspruch in Ihrem konkreten Fall greift und wie er strategisch sinnvoll eingesetzt wird, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine individuelle Prüfung lohnt sich daher in jedem Fall.


