Impressum, Lizenzen, AGB & Widerrufsbelehrung
SZ-Rechtsanwälte – Anwaltskanzlei Steinhäußer & Zieschang
Rechtsanwältin Antje Steinhäußer,
Rechtsanwalt Alexander Zieschang, LL.M. Europäische Integration, Fachanwalt für Sozialrecht
Behrischstraße 29
01277 Dresden
Telefon: 0351 – 810 62 45
Fax: 0351 – 810 62 46
Mobil: 0176 – 610 567 82
Internet: www.sz-rechtsanwaelte.de
E-Mail: info@sz-rechtsanwaelte.de
Anbieter dieser Seiten sind Rechtsanwältin Antje Steinhäußer und Rechtsanwalt Alexander Zieschang, LL. M. Eur. Int. (Verantwortlicher i.S. des § 5 DDG, § 55 RStV). Zuständige Kammer & Aufsichtsbehörde für Rechtsanwältin Antje Steinhäußer und Rechtsanwalt Alexander Zieschang: Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstrasse 6, 01099 Dresden
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
• BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
• BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
• FAO – Fachanwaltsordnung
• RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
• Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union
Diese Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer (Bundesrechtsanwaltskammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin) sowie bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen (Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden) eingesehen werden.
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG: DE 268521719.
Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwältin Antje Steinhäußer und Rechtsanwalt Alexander Zieschang besteht bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin, in Höhe der vierfachen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme, räumlicher Geltungsbereich: Europäische Union.
Die Informationen nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV werden zudem gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 DL-InfoV in den Kanzleiräumen Behrischstr. 29, 01277 Dresden so vorgehalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger oder der Dienstleistungsempfängerin leicht zugänglich sind.
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG – zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig.
Die SZ-Rechtsanwälte sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Die EU-Website zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere Nutzungsrechte
Bei Interesse können Sie von uns die Genehmigung für Nachdrucke von Artikeln unserer Homepage oder Social-Media-Auftritte in Zeitungen, Büchern, Zeitschriften sowie E-Books, CD-ROMs und anderen Medien erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte an uns unter copyright@sz-law.de.
Text- und/oder Data-Mining
SZ-Rechtsanwälte behalten sich eine Nutzung ihrer Inhalte auf der Homepage oder der Social-Media-Auftritte für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz wenden Sie sich bitte an copyright@sz-law.de. Insbesondere dürfen die Inhalte auf der Homepage oder der Social-Media-Auftritte nicht für die Entwicklung, das Training, die Programmierung, die Verbesserung und/oder das Anreichern von KI-Systemen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf generative KI-Systeme) verwendet werden, die direkt oder indirekt dazu in der Lage sind Inhalte auszugeben (unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht).
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Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei SZ-Rechtsanwälte – Steinhäußer & Zieschang – für die Übernahme von Mandaten via Fernkommunikationsmitteln
I. Mandatierung, Einbeziehung von AGB, Datenschutz
- Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE – Rechtsanwältin Antje Steinhäußer und Rechtsanwalt Alexander Zieschang -, Behrischstraße 29, 01277 Dresden, und ihren Auftraggebern (nachfolgend: Mandanten), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (nachfolgend: Mandate). Dies gilt auch im Falle der Mandatierung einzelner Rechtsanwälte der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
- Der Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen – insbesondere solcher des Mandanten – in das Mandat wird ausdrücklich widersprochen. Fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Mandanten oder abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten keinerlei Wirkung. Dem Inhalt von Abwehrklauseln wird ausdrücklich widersprochen.
- Die Mandatierung erfolgt durch Erteilung eines Auftrags sowie Annahme dieses Auftrags durch die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE. Bei unverlangt zugesandten Vollmachtsformularen oder Mandatsübernahmeanfragen kommt das Mandatsverhältnis erst durch eine ausdrückliche Erklärung/Mandatsbestätigung durch SZ-RECHTSANWÄLTE zu Stande.
- Durch Abschicken einer E-Mail-Anfrage wird ein Mandatsverhältnis nicht begründet, so dass insoweit in Abweichung zu Punkt VII. der Allgemeinen Mandatsbedingungen jede Haftung ausgeschlossen ist.
- Das Mandatsverhältnis kommt bei einer telefonischen Anfrage, der Zusendung einer Anfrage in Textform (insbesondere einer E-Mail-Anfrage) oder bei Nutzung des im Internet zum Download bereitgestellten entsprechend gekennzeichneten Vollmachtformulars oder des Kontaktformulars erst durch eine ausdrückliche Mandatsbestätigung durch SZ-RECHTSANWÄLTE – mindestens in Textform – zu Stande.
- Personenbezogenen Mandantendaten werden durch die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE im Rahmen des Mandats gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften erhoben, gespeichert und genutzt. Die Hinweise zur Datenverarbeitung der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte werden dem Mandanten zur Kenntnis gegeben.
II. Umfang und Ausführung des Auftrages/Mandates
- Unsere Dienstleistungen bestehen in der Rechtsberatung und rechtlichen Vertretung. Für den Umfang der von der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE zu erbringenden Leistung ist stets der erteilte Einzelauftrag maßgebend. Die vereinbarte anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich nicht darauf gerichtet, einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, es sei denn, es ist mit dem Auftrag schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
- Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Steuerliche Auswirkungen rechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.
- Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die Bestimmung des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin obliegt der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE.
Der Mandant unterrichtet SZ-RECHTSANWÄLTE vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung durch SZ-RECHTSANWÄLTE unerlässlich ist; insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig und schriftlich, zur Verfügung zu stellen. SZ-RECHTSANWÄLTE können grundsätzlich den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und diese Tatsachen der Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant verpflichtet sich für die Dauer des Mandats, SZ-RECHTSANWÄLTE unverzüglich über Handlungen, die der Mandant selbst gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder dem Gegner vorgenommen hat, zu informieren.
Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE wird die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Urkunden als richtig zugrunde legen. Ändern sich mitgeteilte Tatsachen nachträglich, so ist der Mandant/die Mandantin verpflichtet, darauf ungefragt schriftlich hinzuweisen. Stellt die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE Unrichtigkeiten in den Angaben des Mandanten fest, ist der Mandant/die Mandantin verpflichtet, Aufklärung zu erteilen. Offensichtlich unrichtige Angaben wird die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE gegenüber Dritten nicht verwerten. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere auch von Buchführung und Bilanz, gehört ausdrücklich nicht zum Auftrag/Mandat.
Der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE ist ohne schriftlich bestätigten besonderen Auftrag nicht verpflichtet, ungeordnete Anlagenkonvolute/Belegsammlungen zu sichten und auf ihre rechtliche Erheblichkeit zu überprüfen.
- SZ-RECHTSANWÄLTE sind zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen haben.
- Die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung stellt einen gesonderten Auftrag/ein gesondertes Mandat dar und ist grundsätzlich nicht mit der Vergütung in der Sache selbst abgegolten. Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE wird jedoch eine einfache Deckungsanfrage sowie die Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer durch Übersenden der Kostennote als Serviceleistung im Rahmen der Bearbeitung des Mandats ohne zusätzliche Berechnung übernehmen. Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE wird durch den Mandanten von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
III. Gebühren, Vorschuss, Aufrechnungsbeschränkung
- Die Gebühren der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE berechnen sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Es wird gemäß § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert berechnen. In sozialrechtlichen Streitigkeiten entstehen stattdessen in der Regel Betragsrahmengebühren. Abweichend hiervon kann mit dem Mandanten/der Mandantin eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich (§ 3a RVG) zulässig ist; diese bedarf mindestens der Textform.
- Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE ist gemäß § 9 RVG berechtigt, bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlichen Gebühren/Honorare und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig zu machen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt, auch soweit nur einem oder mehreren bestimmten Rechtsanwälten das Mandat erteilt wird, durch die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE.
- Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung von der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Wir weisen nach § 6a Beratungshilfegesetz darauf hin, dass SZ-RECHTSANWÄLTE die Aufhebung der Bewilligung beantragen kann, wenn der Rechtsuchende auf Grund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Beratungsperson 1. noch keine Beratungshilfevergütung nach § 44 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes beantragt hat und 2. den Rechtsuchenden bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Antragstellung und der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung nach § 8a Absatz 2 Beratungshilfegesetz ergebenden Folgen in Textform hingewiesen hat. Nach § 8a Absatz 2 Beratungshilfegesetz können SZ-RECHTSANWÄLTE vom Rechtsuchenden Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften des RVG verlangen, wenn sie 1. keine Vergütung aus der Staatskasse fordern oder einbehalten und 2. den Rechtsuchenden bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen haben. Soweit der Rechtsuchende die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 der Anlage 1 des RVG) bereits geleistet hat, ist sie auf den Vergütungsanspruch anzurechnen.
IV. Mängelbeseitigung
- Ist die Tätigkeit der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE mit Mängeln behaftet, so hat der Mandant/die Mandantin der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben.
- Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers/Mandanten berichtigen. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE und des bearbeitenden Rechtsanwalts den Interessen des Mandanten vorgehen.
V. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
- Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE hat die Handakten auf die Dauer von 6 Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Mandant dieser Aufforderung nicht binnen 6 Monaten, nachdem er die Aufforderung erhalten hat, nachgekommen ist.
- Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE aus Anlass der beruflichen Tätigkeit von dem Mandanten oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE und dem Mandanten und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
- Auf Anforderung des Mandanten, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE dem Mandanten die vom Mandanten überlassenen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Rechtsanwalt kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückhalten.
- Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE kann die Herausgabe von Handakten verweigern, bis sie wegen ihrer Gebühren und Auslagen vollständig befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
VI. Verschwiegenheit
Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet in Bezug auf sämtliche Informationen des Mandanten, von denen die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE im Rahmen des Mandats Kenntnis erhält, ausgenommen in Bezug auf solche Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Der Mandant erteilt mit der Beauftragung der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE dieser die Erlaubnis, Dritten der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Tatsachen mitzuteilen, sofern dies nach dem üblichen Geschäftsablauf zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats erforderlich ist; dies beinhaltet auch die Weitergabe etwaiger von der Verschwiegenheitsverpflichtung erfasster Informationen an nicht-rechtsanwaltliche und freie Mitarbeiter von SZ-RECHTSANWÄLTE, soweit diese ihrerseits von SZ-RECHTSANWÄLTE zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
VII. Haftung und Versicherung
Die mit der Erledigung eines Auftrages befassten Rechtsanwälte der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE haften für eigenes, sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
- Die Haftung der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE und ihrer Rechtsanwälte aus dem zwischen ihnen und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf EUR 1.000.000,00 pro Schadenfall beschränkt (§ 52 Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO). Diese Haftungsbegrenzung erstreckt sich auf Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend § 52 BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. SZ-RECHTSANWÄLTE ihre jeweiligen Rechtsanwälte haben über die gesetzliche Mindestversicherung hinaus eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 1.000.000,00 Euro abdeckt.
- Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE ist bereit, auf schriftliches Verlangen des Mandanten, das auch die Verpflichtung enthält, die dadurch anfallenden Mehrkosten im Vorschusswege zu übernehmen, eine Versicherung in von dem Mandanten gewünschter Höhe für den Einzelfall abzuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE keine Gewähr dafür übernimmt, dass ihr in der vom Mandanten gewünschten Höhe kurzfristig Deckungsschutz gewährt wird.
- Telefonische Auskünfte werden von der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE und ihren Rechtsanwälten nicht geschuldet. Sie stehen als erste noch unverbindliche Einschätzung stets unter dem Vorbehalt der Notwendigkeit einer vertieften Prüfung und ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und bleiben ohne diese stets unverbindlich.
VIII. Abtretungsbeschränkung
- Die dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE nicht übertragbar.
- Die Vergütungsansprüche der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE sind nur an Rechtsanwälte als Dritte abtretbar; im Falle des Vorliegens einer rechtskräftig festgestellten Forderung, eines fruchtlosen Vollstreckungsversuchs oder der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Mandanten auch an nicht als Rechtsanwälte zugelassene Dritte.
IX. Besonderheiten für den E-Mail-Verkehr und die Nutzung der Funktionen unter www.sz-law.de
- Durch Abschicken einer E-Mail-Anfrage wird ein Mandatsverhältnis nicht begründet, so dass insoweit in Abweichung zu Punkt VII. der Allgemeinen Mandatsbedingungen jede Haftung ausgeschlossen ist.
- Das Mandatsverhältnis kommt bei Zusendung einer E-Mail-Anfrage oder bei Nutzung des im Internet zum Download bereitgestellten entsprechend gekennzeichneten Vollmachtformulars oder des Kontaktformulars erst durch eine ausdrückliche Mandatsbestätigung durch SZ-RECHTSANWÄLTE – mindestens in Textform – zu Stande.
- Die Kommunikation über E-Mail ist nicht geschützt vor Übergriffen und der Einsichtnahme durch Dritte. Daher ist dieser Kommunikationsweg weder sicher noch vertraulich. Die Zusendung von Informationen über E-Mail erfolgt deshalb stets nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des insofern in Kenntnis der vorstehenden Risiken handelnden Mandanten. Gleichzeitig erklärt sich der Mandant durch Abschicken einer unverschlüsselten E-Mail-Anfrage damit einverstanden, dass die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE mit dem Mandanten ebenfalls per unverschlüsselter E-Mail kommunizieren darf.
Die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE übernimmt dabei keine Gewähr für Zugang, Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Kenntnisnahme der auf diesem Wege von ihr versandten oder von ihr empfangenen Mitteilungen. Nutzt der Mandant diese Übertragungswege zur Kommunikation mit den beauftragten Rechtsanwälten, hat er sich auch im Falle eines von diesen dazu erteilten Einverständnisses stets selbst gesondert vom Zugang und dessen Rechtzeitigkeit sowie der Vollständigkeit, der Richtigkeit und vor allem von der persönlichen Kenntnisnahme der von ihm auf diesem Wege versandten Mitteilungen durch den von ihm beauftragten Rechtsanwalt zur vergewissern.
- Der Mandant kann mit der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE Ende-zu-Ende-verschlüsselt nach dem PGP-Standard per E-Mail kommunizieren. Diese Kommunikation erfolgt durch die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE, sobald der Mandant seinen PGP-Schlüssel an die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE übersandt hat. In diesem Fall erfolgt die zukünftige E-Mail-Kommunikation Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
X. Besonderheiten in einzelnen Verfahrensarten
- Arbeitsrecht: Der Mandant wurde von der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Kostenerstattung stattfindet, d.h. die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbundenen Kosten sind in diesem Verfahren in erster Instanz grundsätzlich auch im Falle des Obsiegens nicht vom Gegner zu erstatten. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst.
- WEG-Recht und FGG-Verfahren: Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass in Verfahren nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) der Richter nach billigem Ermessen bestimmt, welche Beteiligten die Gerichtskosten zu tragen haben. Hierbei kann auch eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten getroffen werden. In der Regel sind in diesem Verfahren jedoch die mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes verbundenen Kosten grundsätzlich auch im Falle des Obsiegens nicht vom Gegner zu erstatten. Gleiches gilt entsprechend für Verfahren nach dem FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), sofern an dem Verfahren mehrere Personen beteiligt sind.
XI. Textform
Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen eines Mandats bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung mindestens in Textform. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieses Textformerfordernisses.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen ist der Sitz der Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE: Dresden.
- Alle Mandate unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
XIII. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit, Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Mandantenvertrages als Ganzem nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem angestrebten Ziel der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
- Der Mandant informiert die Kanzlei SZ-RECHTSANWÄLTE im Rahmen des Mandats umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen. Gleiche Informationspflichten treffen den Mandanten auch nach Beendigung des Mandats, sofern ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden war – für die Dauer des gesetzlich vorgesehenen Überprüfungszeitraums (derzeit 4 Jahre nach Abschluss des Prozesses).
- Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG – zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, s-d-r.org, zuständig. Die SZ-Rechtsanwälte sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
XIV. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes mindestens in Textform vereinbart wird.
XV. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung |
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SZ-Rechtsanwälte, Behrischstr. 29, 01277 Dresden, Telefon: 0351/8106245, Telefax: 0351/8106246, E-Mail: info@sz-law.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. |
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular |
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) |
– An SZ-Rechtsanwälte, Behrischstr. 29, 01277 Dresden, Telefax: 0351/8106246, E-Mail: info@sz-law.de – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum |
(*) Unzutreffendes streichen. |