Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag: Was Sie unbedingt wissen sollten

Kategorie: Arbeitsrecht

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch – eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Entscheidend ist, ob eine ordentliche Kündigung überhaupt vereinbart wurde. Fehlt diese Regelung, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber meist bis zum Vertragsende gebunden – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.

Gesetzliche Grundlage: Teilzeit- und Befristungsgesetz

Die Regeln rund um den befristeten Arbeitsvertrag finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dort ist unter anderem festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Befristung zulässig ist (§ 14 TzBfG). Dabei wird zwischen der sogenannten Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG) und der kalendermäßigen Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG) unterschieden. Für die Frage der Kündigung ist jedoch vor allem § 15 Abs. 4 TzBfG entscheidend. Die folgenden Grundsätze gelten unabhängig davon, welche Art der Befristung vorliegt.

Die zentrale Aussage dieses Gesetzes lautet: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde – entweder im Arbeitsvertrag selbst oder in einem anwendbaren Tarifvertrag.

Ordentliche Kündigung: Nur wenn ausdrücklich vereinbart

Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass auch ein befristeter Arbeitsvertrag „ganz normal“ kündbar ist. Genau das ist aber häufig nicht der Fall.

Das bedeutet konkret:

  • Ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen
  • Das gilt für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Das Arbeitsverhältnis läuft bis zum vereinbarten Ende weiter

Fehlt also eine Kündigungsklausel, kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht vorzeitig durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

Außerordentliche Kündigung bleibt möglich

Was allerdings immer möglich bleibt, ist die außerordentliche (fristlose) Kündigung – vorausgesetzt, es liegt ein wichtiger Grund vor.

Typische Beispiele:

  • Schweres Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis
  • Straftaten zulasten des Arbeitgebers oder Kollegen
  • Erheblicher Zahlungsverzug beim Lohn

Wenn Sie eine solche Kündigung erhalten haben, finden Sie hier eine hilfreiche Orientierung: Fristlose Kündigung – was tun?

Individuelle Fragen zum Thema?

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch.

Typische Fehler in der Praxis

Gerade in der Praxis kommt es häufig zu einem entscheidenden Fehler: Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung wird im Vertrag schlicht vergessen. Dies stellt eine typische und oft übersehene Fehlerquelle dar. Das kann für Arbeitgeber teuer werden. Aber auch Arbeitnehmer können so unliebsam lange an den Job “gefesselt” sein.

Ein Beispiel: 

Ein befristeter Vertrag läuft über zwei Jahre. Nach einigen Monaten möchte der Arbeitgeber kündigen. Im Vertrag ist keine Kündigungsmöglichkeit geregelt. Trotzdem wird eine Kündigung ausgesprochen.

Die Folge: Die Kündigung ist unwirksam. Der Arbeitnehmer kann erfolgreich eine Kündigungsschutzklage erheben – und unter Umständen sogar Annahmeverzugslohn verlangen. Das bedeutet, Sie erhalten Gehalt, obwohl Sie nicht gearbeitet haben. Da sich arbeitsgerichtliche Verfahren über viele Monate oder sogar länger hinziehen können, entsteht hieraus ein erhebliches finanzielles Risiko für Arbeitgeber.

Wenn Sie betroffen sind, kann ein schneller Überblick helfen: Kündigung erhalten – was tun?

Aufhebungsvertrag als Ausweg

Wenn beide Seiten das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden wollen, bleibt als Alternative der Aufhebungsvertrag. Hierbei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Beendigung.

In vielen Fällen wird dabei auch eine Abfindung verhandelt. Einen ersten Eindruck über eine mögliche Höhe erhalten Sie hier: Abfindung berechnen.

Ihre Chancen als Arbeitnehmer

Gerade bei befristeten Arbeitsverträgen lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag. Denn:

  • Fehlt eine Kündigungsklausel, sind Ihre Chancen sehr gut
  • Eine dennoch ausgesprochene Kündigung ist oft unwirksam
  • Sie können Weiterbeschäftigung oder finanzielle Ansprüche durchsetzen

Für eine rechtliche Einschätzung kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten oder digitale Unterstützung zu nutzen, etwa über den Kündigungsschutz per Klick.

Fazit

Die Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag folgt eigenen Regeln. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist eine ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen. Das führt immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen – und eröffnet Arbeitnehmern oft gute Erfolgsaussichten. Entscheidend ist daher immer ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag.

Individuelle Fragen zum Thema oder sonstige Anliegen?