Wir beraten und vertreten unsere Mandatinnen und Mandanten professionell in allen Angelegenheiten der Trennung und Scheidung. Wir arbeiten als volldigitale Kanzlei bundesweit vor allen Familiengerichten. Auf folgenden Wegen können Sie mit uns in Kontakt treten:
Sie können Ihre Scheidung gleich online bei uns beantragen (mit Gratis-Telefon- oder Videoerstberatung). Klicken Sie dazu auf das nachfolgende Bild und den Button „Scheidung online beantragen“.
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Beim Thema Ehescheidung geht es bereits im Vorfeld oft um Fragen der zukünftigen Vermögensaufteilung, insbesondere um die Berechnung des sogenannten Zugewinnausgleichs. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird auch der sogenannte Versorgungsausgleich geregelt, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten. Auch bei einer gemeinsamen Immobilie der Ehegatten sollte frühzeitig eine anwaltliche Beratung erfolgen, um eine möglicherweise durch die Scheidung drohende Teilungsversteigerung zu verhindern.
Zudem sind Ehescheidungen oft nervenaufreibend und emotional herausfordernd. Damit Sie bei einer Scheidung finanziell dabei nicht auf der Strecke bleiben, brauchen Sie in einer solchen Situation einen unabhängigen Vertreter, der Ihre Interessen am besten wahren kann. Zu diesem Zweck empfehlen wir Ihnen zunächst eine Erstberatung in unserer Anwaltskanzlei, für die ein Pauschalpreis vereinbart werden kann, sodass die Kosten für Sie kalkulierbar sind. Für die Scheidung besteht ein Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen müssen.
Beratungstermine in unserer Kanzlei können insbesondere bei Berufstätigen nach telefonischer Vereinbarung auch am frühen Abend oder am Wochenende und auch telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden. In diesem Beratungstermin können die Chancen und Risiken eines Scheidungsprozesses und natürlich auch die dafür anfallenden Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren ausführlich erörtert werden.
Sie wollen sich von Ihrem Ehegatten trennen oder haben sich bereits getrennt? Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Regelungsmöglichkeiten bei einer anstehenden Scheidung. Bitte beachten Sie, dass in jedem Einzelfall eine individuelle anwaltliche Beratung sinnvoll und fast immer notwendig ist.
Thema: Vermögen & Scheidung
Wenn die Eheleute nicht in einem Ehevertrag andere Vereinbarungen getroffen haben, leben sie nach deutschem Recht in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Eine Änderung dieses gesetzlichen Güterstandes erfolgt durch einen notariellen Vertrag; einem Ehevertrag. Dieser Ehevertrag kann dabei bereits vor der Eheschließung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Heirat geschlossen werden. Möglich ist dabei neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung auch noch eine deutsch-französische Wahlgüterzugewinngemeinschaft.
Ohne Ehevertrag kann ein Ehegatte mit der Scheidung die Durchführung des sogenannten Zugewinnausgleichs verlangen. Dann muss festgestellt werden, wie viel beide Ehegatten während der gemeinsamen Ehe an Vermögen erwirtschaftet haben. Gerechnet wird dabei Anfangsvermögen minus Endvermögen. Der Ehegatte mit mehr Zugewinn muss dann dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz beider Zugewinne erstatten.
Gerade bei Unternehmerehen ohne Ehevertrag können sich bei erheblichen Unternehmenswertsteigerungen oft überraschend hohe Zugewinnausgleichsforderungen ergeben.
Sie können uns jederzeit anrufen. Wir beraten Sie gern! Unsere Telefonnummer: 0351/8106245 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sz-law.de
Kommen Sie mit uns in Kontakt oder stellen Sie Ihre Fragen bereits in unseren Live-Chat ein. Wir melden uns bei Ihnen zeitnah und zuverlässig.
Thema: Ehegatten & Unterhalt
Ab der Trennung hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen grundsätzlich einen Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Auf ihn kann nicht vertraglich verzichtet werden. Wichtig zu bedenken ist immer auch die Frage, ob ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt besteht. Nach der Rechtskraft der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt gegeben sein. Zum Beispiel bei Kinderbetreuung oder Behinderung oder Krankheit. Ob ein solcher Anspruch besteht und in welcher Höhe und vor allem, wann er fristwahrend geltend zu machen ist, können Ihnen unsere auf Familien- und Unterhaltsrecht spezialisierte Rechtsanwälte in einer Erstberatung inIhrem jeweiligen Einzelfall hin prüfen.
Mit einem Ehevertrag können unter anderem Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt sinnvoll vereinbart werden. Diese dürfen aber im Einzelfall nicht gegen die guten Sitten und die Rechtsordnung verstoßen. Eine anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Ehevertrages hat sich vielfach bewährt, um die eigenen Interessen sinnvoll zu wahren.
Thema: Kinder & Scheidung
Die Trennung und auch die Scheidung haben noch keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Denn grundsätzlich bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, sofern die elterliche Sorge zuvor gemeinsam ausgeübt wurde. Nach einer Trennung oder Scheidung sollte allerdings einvernehmlich geregelt werden, bei welchem Elternteil die Kinder den Aufenthalt haben. Wird eine solche gemeinsame Einigung nicht erzielt, müsste gegebenenfalls gerichtlich festgestellt werden, ob ein Elternteil die elterliche Sorge ggf. allein ausüben soll.
Der Elternteil, bei dem sich die Kinder nicht hauptsächlich aufhalten, hat ein sogenanntes Umgangsrecht.
Alternativ kann auch ein Wechselmodell vereinbart werden.
Unsere im Familien- und Umgangsrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie bei Streitigkeiten zum Umgang und Sorgerecht, indem insbesondere mit Ihnen abgestimmte Vereinbarungen über Wechselmodelle getroffen werden.
Thema: Scheidung & (Haus-)Grundstück
Oft ist imRahmen der Scheidung auch ein Grundstück mit Haus oder eine Eigentumswohnung „aufzuteilen“.
Unsere im Grundstücksrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie gern bei der Auseinandersetzung in Grundstücksangelegenheiten.
Thema: Hausrat & Scheidung
Entweder einigen sich die Eheleute über die Aufteilung des Hausrats im Rahmen einer Trennung und Scheidung selbst. Oder das Gericht kann nach anwaltlicher Beantragung zunächst eine vorläufige Aufteilung und ab der Scheidung dann eine endgültige Aufteilung des Hausrates vornehmen.
Thema: Versicherungsverträge & Scheidung
Aufgrund der Scheidung ergeben sich zum Beispiel bei der Krankenversicherung gravierende Änderungen. Während der Ehe können etwa Ehegatten und gemeinsame Kinder bei einem Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sein. Mit der rechtskräftigen Scheidung erlischt in jedem Fall diese Mitversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Scheidung freiwillig weiter zu versichern. Dies muss aber ausdrücklich bei der Krankenversicherung beantragt werden (§ 9 SGB V).
Hier besteht in jedem Fall Regelungsbedarf, da sich auch der aus der Versicherung ausscheidende Ehepartner nach der Scheidung selbst versichern muss.
Thema: Steuerklasse & Scheidung
Die steuerlichen Veranlagungszeiträume erfassen in aller Regel das gesamte Kalenderjahr. Ist dann innerhalb dieses Veranlagungszeitraumes auch nur für einen Tag eine bestimmte Voraussetzung gegeben, erstreckt sich dies auf den gesamten Veranlagungszeitraum.
Ehegatten habengrundsätzlich zwei Möglichkeiten. Nämlich, dass entweder beide jeweils die Steuerklasse IV wählen oder einer wählt die Steuerklasse III, so dass der andere dann zwangsläufig die Steuerklasse V wählen muss. Beide Möglichkeiten sind jedoch nur solange möglich, wie die Ehe noch besteht und die Ehegatten noch nicht dauernd getrennt leben.
Nachdem es jedoch für den gesamten Veranlagungszeitraum ausreicht, wenn diese Voraussetzung (Bestehen der Ehe und keine dauernde Trennung) an nur einem Tag vorliegt, kann die Wahl der Steuerklassen in dem gesamten Kalenderjahr der Trennung noch aufrecht erhalten bleiben. In dem Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt, liegen diese Voraussetzungen jedoch regelmäßig nicht mehr vor, so dass dann die Wahl der Steuerklassen geändert werden müsste. In der Regel ist es für den dann Alleinerziehenden sinnvoll die Steuerklasse II zu wählen, wohingegen der andere Ehegatte, welcher nicht alleinerziehend ist, in der Regel wieder in die Steuerklasse I wechseln kann.
Thema: Versorgungsausgleich
Wenn die Ehegatten keine anderslautende notarielle Vereinbarung (zum Beispiel eine Scheidungsfolgenvereinbarung) getroffen haben, so ist im Rahmen der Scheidung auch der sogenannte Versorgungsausgleich durchzuführen. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Altersvorsorge (also insbesondere den Ausgleich der Rentenanwartschaften) zwischen den Ehegatten. Dazu sollte eine umfassende anwaltliche Beratung und Begleitung in Anspruch genommen werden, da der Ausgleich im Einzelfall auch unbillig sein kann. Wir beraten Sie dazu gern. Sprechen Sie uns an.
Scheidung mit Auslandsbezug
Unsere Anwaltskanzlei kann Sie auch bei Ehescheidungen von ausländischen Ehepartnern in Deutschland und bei Scheidungen von Ehen, die außerhalb Deutschlands geschlossen wurden, beraten und vertreten. In vielen Fällen ist es möglich, diese Scheidungen in Deutschland rechtswirksam durchführen zu lassen und dann eine sogenannte Apostille bzw. Legalisierung zu beantragen. Dadurch wird die Scheidungsurkunde auch in anderen Ländern anerkannt.
Scheidung von gleichgeschlechtlichen Ehen und Aufhebung von Lebenspartnerschaften
Unsere Kanzlei vertritt Sie auch bei der Ehescheidung von gleichgeschlechtlichen Ehen und der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Die sog. Online-Scheidung ist auch hier kostengünstiger als die streitige Ehescheidung, bei der jeder Ehegatte seinen anwaltlichen Beistand bezahlen muss.
Online-Scheidung
Eine sogenannte Online-Scheidung können Sie ebenfalls durch unsere Kanzlei beauftragen. Bitte senden Sie uns dafür einfach eine E-Mail an unsere Kanzlei unter info@sz-law.de oder Sie nutzen unseren neuen Service einer Online-Scheidung. Sie können unseren Online-Fragebogen in Ruhe zu Hause ausfüllen und uns mit einer eingescannten Kopie Ihrer Heiratsurkunde zurücksenden. Wir werden dann den Scheidungsantrag nach Ihrer Freigabe einreichen. Diese sog. Online-Scheidung ist insbesondere für unkomplizierte Scheidungen geeignet. Sie sollten sich also mit Ihrem Ehegatten bereits einig sein, dass beide die Scheidung wollen. Ferner sollte kein Streit über Ansprüche zwischen Ihnen (insbesondere kein Streit zur Teilung des Hausrats, zu Unterhaltsansprüchen oder zum Sorgerecht bei gemeinsamen minderjährigen Kindern) bestehen. Wenn der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt, fallen die gesetzlichen Anwaltskosten auch nur einmal an. Die sog. Online-Scheidung ist damit kostengünstiger als die streitige Ehescheidung, bei der jeder Ehegatte seinen anwaltlichen Beistand bezahlen muss. Hier geht es zur Webseite mit dem neuen Service der Online-Scheidung:
Für weitergehende Informationen verweisen wir Sie gern auf unsere spezielle Themen-Webseite:
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