Mein Arbeitgeber ist in Insolvenz – Wie erhalte ich Geld?

Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird, können Sie Insolvenzgeld bekommen.

Zuständig dafür ist die Bundesagentur für Arbeit.

Ab wann erhalte ich Insolvenzgeld?

Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Insolvenzverfahren beginnt, haben Sie Anspruch darauf.

Ein „Insolvenzereignis“ liegt möglicherweise aber auch dann vor, wenn:

  • festgestellt wird, dass Ihr Arbeitgeber seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, oder

  • Ihr Arbeitgeber aufhört, den Betrieb weiterzuführen.

Wo erhalte ich Insolvenzgeld?

Stellen Sie den Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit.

Wichtig: Sie müssen den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Sie können den Antrag auch auf Papier stellen und mit der Post schicken.

Wenn Sie die Unterlagen haben, legen Sie diese bitte bei:

  • Bescheinigung über Insolvenzgeld (vom Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter),

  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags,

  • Kündigungsschreiben,

  • die letzten 3 Lohnabrechnungen,

  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens.

Den Antrag auf Insolvenzgeld finden Sie unter diesem Link.

Sie können Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld gleichzeitig bekommen.
Das Insolvenzgeld wird dabei auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Wichtig: Die Zeit, in der Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, verkürzt sich nicht, nur weil Sie Insolvenzgeld bekommen.