Erbrecht – Wie sorge ich vor?

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem das Rechtsgefühl der Betroffenen und das tatsächliche Gesetzesrecht häufig nicht übereinstimmen. Das beginnt oft mit der Frage, wer in einer sogenannten Patchworkfamilie erbberechtigt ist. Auch besteht gerade in den neuen Bundesländern häufig noch die Vorstellung, dass man undankbare Angehörige wie zu DDR-Zeiten vollständig enterben könne, also auch ohne dass sie einen Pflichtteil erhalten müssen. Zudem zeigt sich, dass gerade eine rechtzeitige Beratung zur Testamentsgestaltung  viele Fehler vermeiden kann, die durch ungenaue Formulierungen in einem Testament entstehen können. Übrigens: Jeder kann sein Testament zu Hause, bei vertrauenswürdigen Dritten wie zum Beispiel Anwaltskanzleien oder beim Nachlassgericht aufbewahren bzw. hinterlegen lassen.

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Was tun im Erbfall? Unbedingt Fristen beachten!

Nach dem Tod des Erblassers hat jeder, der das Testament verwahrt oder findet, eine Ablieferungspflicht zum örtlich zuständigen Nachlassgericht. Bei Verstößen gegen diese Regelung kann sich der Verpflichtete wegen Urkundenunterdrückung strafbar machen oder schadensersatzpflichtig werden. Die Testamentseröffnung erfolgt beim örtlichen Nachlassgericht. Mit der Eröffnung des Testaments in Anwesenheit der Erben beginnt deren gesetzliche Ausschlagungsfrist zu laufen.

Auf Antrag des oder der Erben kann auch ein Erbschein ausgestellt werden. Der Erbschein ist für die Legitimation der Erben wichtig, denn damit können sie im Rechtsverkehr ihre Erbenstellung nachweisen. Müssen die Erben erst ermittelt werden, ist eine Nachlasspflegschaft sinnvoll. Dies gilt gerade dann, wenn anzunehmen ist, dass die Erbenermittlung längere Zeit dauert. Zur Sicherung, Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses sollte ein Nachlasspfleger ernannt werden.

Die Erben haben auch die Möglichkeit, ein Aufgebotsverfahren einzuleiten, um sich einen Überblick über die vorhandenen Verbindlichkeiten machen zu können. Das im Erbrecht zuständige Nachlassgericht fordert dann per öffentlichem Aushang alle Nachlassgläubiger auf, ihre jeweiligen Forderungen innerhalb einer gesetzten Frist anzumelden. Wird diese Frist versäumt, kann der Erbe den Erlass eines Ausschlussurteils beantragen. Dieses hat zur Folge, dass der Erbe dem ausgeschlossenem Gläubiger nur mit dem Nachlass haftet. Bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens kann die Erfüllung der Verbindlichkeiten durch die Aufgebotseinrede verweigert werden.

Was ist im deutschen Erbrecht der Pflichtteil? Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Im Erbrecht der Bundesrepublik gibt es den Pflichtteil für bestimmte Familienmitglieder des Erblassers. Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge und der Ehegatte oder der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner des Erblassers. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, so sind die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Die Pflichtteilsberechtigten haben dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge geerbt hätten, jedoch per Testament nichts bekommen sollen, zum Beispiel weil sie enterbt wurden. Sie erwerben dann einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Zahlung von Geld. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Was tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?

Wenn der Nachlass überschuldet ist oder der Erbe den Nachlass nicht erben will, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung der Erbschaft ist dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären. Die Form der notariellen Beurkundung muss hierbei gewahrt werden. Zudem kann bei Gericht auch eine Nachlassverwaltung beantragt werden. Diese beschränkt im Erbrecht die Haftung des oder der Erben auf den Nachlass.

Streit in der Erbengemeinschaft?

Gibt es mehrere Erben, so bilden sie eine Miterbengemeinschaft. Um den Nachlass gemäß den Erbteilen aufzuteilen, müssen sich die Erben einigen. Ist eine Einigung zum Beispiel wegen Streits nicht möglich, so kann das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben bei der Auseinandersetzung vermitteln. Ist diese gütliche Einigung nicht möglich, können die Erben vor Gericht eine sogenannte Teilungsklage erheben.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche im Erbrecht durchzusetzen und beraten Sie konsequent, schnell und qualifiziert! Wir beraten und vertreten unsere Mandanten juristisch kompetent und mit langjährigen Erfahrungen zu allen erbrechtlichen Fragestellungen.

Das Erbrecht ist oft emotional und individuell. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase vertrauensvoll zur Seite.

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