Wann haben Sie Anspruch auf die staatliche Beratungshilfe und was ist das überhaupt?
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, dürfen Sie dadurch nicht gehindert werden, Ihr Recht durchzusetzen und geltend zu machen. Damit Sie sich auch in diesem Fall nicht scheuen brauchen, einen Anwalt aufzusuchen, gibt es die staatliche Beratungshilfe. Die staatliche Beratungshilfe übernimmt die gesetzlichen Anwaltskosten für eine Beratung und falls erforderlich auch für eine Vertretung. Sie bezahlen lediglich einen geringen Eigenanteil von nur 15 Euro.
Diese Beratungshilfe können Sie bei dem Amtsgericht in dem Ort beantragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie also in Dresden wohnen, müssten Sie sich an das Amtsgericht Dresden auf der Roßbachstraße 6, 01069 Dresden, wenden. Dort lassen Sie sich zur Rechtsantragstelle leiten und geben den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Beratungshilfe (das Formular finden Sie unten!) mit den erforderlichen Einkommens- und Vermögensnachweisen ab. Dieser Antrag wird von der Rechtspflegerin entgegengenommen und sofort geprüft, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Dann wird Ihre finanzielle Situation berechnet. Sie müssen darüber hinaus auch den Grund darlegen und möglichst mit den vorhandenen Unterlagen nachweisen, weshalb Sie einen Anwalt aufsuchen möchten. Wenn Sie den Anspruch so nachgewiesen haben, wird Ihnen die Rechtspflegerin unverzüglich den sog. Berechtigungsschein mitgeben, mit dem Sie sich an einen Anwalt Ihrer Wahl wenden und einen Beratungstermin vereinbaren können.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Beratungshilfe sind daher Folgende:
Sie sind nicht in der Lage, die Geldmittel für eine rechtliche Beratung oder Vertretung selbst aufzubringen:
Sie verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und Sie besitzen nur wenig Erspartes / Vermögen. Die aktuellen Vermögensgrenzen können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz und damit dem für die Entgegennahme Ihres Antrags auf Beratungshilfe zuständigen Amtsgericht erfragen.
Ihnen stehen keine anderen Möglichkeiten für eine rechtliche Hilfe zur Verfügung: Das bedeutet,
Sie verfügen nicht über eine Rechtsschutzversicherung und sind kein Mitglied im Mieterverein (bei Mietsachen),
das Jugendamt kann oder will Ihnen nicht helfen (wenn es sich sich um eine Familiensache handelt),
sind auch kein Mitglied einer Gewerkschaft (bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten),
Die Angelegenheit darf auch kein laufendes Gerichtsverfahren betreffen, da in diesem Fall möglicherweise die staatliche Prozesskostenhilfe vorrangig in Betracht kommt.
Sie können den nachfolgenden Beratungshilfeantrag sinnvollerweise bereits zu Hause ausdrucken, ausfüllen und dann mit den erforderlichen Nachweisen zum Amtsgericht gehen. Die Öffnungszeiten des Amtsgerichts Dresden finden Sie auf der Internetseite des Gerichts.
Der dann bewilligte Berechtigungsschein sichert die Übernahme der anwaltlichen Kosten für die Beratung und Vertretung in der bewilligten Angelegenheit außerhalb eines Gerichtsverfahrens durch die Staatskasse zu. Sie zahlen lediglich die gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung (Beratungshilfegebühr) in Höhe von 15 €.
Wie ist das Formular für Beratungshilfe auszufüllen?
Keine Panik, Sie schaffen das!
Das nachfolgende Video erläutert Ihnen die wichtigsten Fragen zum oben genannten Formular beispielhaft.
Es ersetzt jedoch nicht die notwendige anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Zum Ausdruck des Formulars zum Beratungshilfeantrag, der beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht gestellt werden kann, klicken Sie bitte auf die untenstehende Verknüpfung.
Downloadlink: Beratungshilfeformular
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