Kündigung während Kurzarbeit: Die rechtliche Ausgangslage
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Kurzarbeit vor Kündigungen schützt. Das ist so nicht richtig. Kurzarbeit setzt zwar einen vorübergehenden Arbeitsausfall voraus und spricht daher grundsätzlich gegen einen dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs. Sie stellt aber keinen absoluten Kündigungsschutz dar.
Auch während der Kurzarbeit sind Kündigungen nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln möglich, insbesondere:
- personenbedingte Kündigungen,
- verhaltensbedingte Kündigungen,
- betriebsbedingte Kündigungen.
Maßgeblich ist hierbei insbesondere das Kündigungsschutzgesetz, sofern es auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit – geht das?
Eine betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit ist nur wirksam, wenn mehr vorliegt als der bloß vorübergehende Arbeitsmangel, der zur Einführung der Kurzarbeit geführt hat.
Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass zusätzliche, dauerhafte Gründe eingetreten sind, etwa:
- eine unternehmerische Umstrukturierung,
- ein dauerhafter Stellenabbau,
- Outsourcing von Tätigkeiten auf externe Dienstleister.
Hinzu kommt: Es darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestehen und bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt worden sein.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass groß angekündigte Umstrukturierungen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Gerade hier haben Kündigungsschutzklagen oft gute Erfolgsaussichten. Eine sorgfältige Prüfung durch einen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt ist daher dringend zu empfehlen.
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Kündigungsfristen und Form: Was gilt während der Kurzarbeit?
Die Kurzarbeit ändert grundsätzlich nichts an den Kündigungsfristen. Es gelten weiterhin die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB oder abweichende tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Regelungen.
Auch an die Form der Kündigung werden keine geringeren Anforderungen gestellt:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Sie muss eine eigenhändige Originalunterschrift tragen.
- Kündigungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über soziale Medien sind unwirksam.
- sogar wenn die Kündigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur – nach dem höchsten digitalen Sicherheitsstandard – unterzeichnet wäre, ist sie nach derzeitigem Recht rechtswidrig und unwirksam, § 623 BGB
Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld
Wird Ihnen während der Kurzarbeit gekündigt, endet der Anspruch auf Kurzarbeitergeld mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Besonders wichtig: Bei einer Eigenkündigung entfällt der Anspruch sofort, da Kurzarbeitergeld ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraussetzt. Eine vorschnelle Eigenkündigung sollte daher unbedingt vermieden werden.
Richtig reagieren nach Zugang der Kündigung
Erhalten Sie eine Kündigung während der Kurzarbeit, sollten Sie strukturiert vorgehen:
- Zugang der Kündigung (Datum, Uhrzeit, Zustellung) genau dokumentieren
- Alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren
- Formfehler prüfen oder prüfen lassen
- Ruhe bewahren
Entscheidend ist die dreiwöchige Klagefrist. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Ein erster, schneller Überblick ist z. B. über den Service unter Kündigungsschutz per Klick möglich.
Beachten Sie: Formelle Fehler müssen unverzüglich gerügt werden. Wer damit zu lange wartet, riskiert den Verlust dieses Rechts.
Abfindung und nächste Schritte
Eine Kündigung während Kurzarbeit bietet häufig Ansatzpunkte für Verhandlungen über eine Abfindung. Erfolgsaussichten, Beendigungszeitpunkt und mögliche Fehler bei der Einführung der Kurzarbeit sollten geprüft werden, bevor Sie handeln.
Unterschreiben Sie insbesondere keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche Prüfung und erklären Sie keine Eigenkündigung, ohne sich über die Folgen für Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld (Stichwort Sperrzeit) und Abfindung im Klaren zu sein. Eine erste Einschätzung zur möglichen Abfindung erhalten Sie über unseren Abfindungsrechner.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie konkret vorgehen sollen, hilft auch die Checkliste „Kündigung erhalten – was tun?“, um keine wichtigen Schritte zu verpassen.


