Ist eine Kündigung während des Urlaubs wirksam?
Ja. Nach ständiger Rechtsprechung, besonders des Bundesarbeitsgerichts, ist eine Kündigung im Urlaub grundsätzlich wirksam. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber weiß, dass Sie mehrere Wochen ortsabwesend im Urlaub sind und genau am Anfang des Urlaubs eine Kündigung zuschickt.
Der rechtlich entscheidende Punkt ist der Zugang der Kündigung. Wird das Kündigungsschreiben so in Ihren Hausbriefkasten eingeworfen, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist, gilt die Kündigung als zugegangen – auch wenn Sie tatsächlich im Urlaub sind.
Für Sie bedeutet das: Urlaub schützt nicht vor dem Fristbeginn.
Beginn der Drei-Wochen-Frist trotz Urlaub
Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Diese Frist läuft unabhängig davon, ob Sie im Inland oder Ausland sind.
Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Aus diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten und die Kündigung prüfen zu lassen.
Welche Vorsorge sollten Sie für den Urlaub treffen?
Die Rechtsprechung verlangt von Arbeitnehmern eine gewisse Eigenvorsorge. Wenn Sie länger verreisen, sollten Sie daher:
- eine Person Ihres Vertrauens mit der Briefkastenüberwachung beauftragen,
- sicherstellen, dass Sie im Urlaub erreichbar sind,
- sich wichtige Postinhalte einfach digital weiterleiten lassen.
Heute ist es problemlos möglich, auch aus dem Ausland rechtlich zu reagieren und sogar online eine Kündigungsschutzklage einzureichen, z. B. über unseren Dienst Kündigungsschutz per Klick.
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Kündigungsfrist verpasst – kann man noch etwas tun?
In Ausnahmefällen ja. § 5 Kündigungsschutzgesetz ermöglicht einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage. Voraussetzung ist allerdings, dass das Versäumen der Frist unverschuldet war.
Wichtig: Allein der Umstand, dass Sie nicht mit einer Kündigung während des Urlaubs gerechnet haben, reicht nicht aus.
Beispiele aus der Praxis:
- Schwere Erkrankung oder Unfall: Hohe Erfolgsaussichten, wenn Sie z. B. im Krankenhaus im Koma lagen. Erforderlich sind ärztliche Atteste oder Entlassungsberichte.
- Urlaub ohne Briefkastenüberwachung: Geringe Erfolgsaussichten. Hier wird regelmäßig Eigenverschulden angenommen.
- unklare Zustellung der Kündigung: Mittlere Erfolgsaussichten, abhängig von Trackingdaten des Postunternehmens oder Zeugenaussagen, wer wann die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen haben will.
Der Antrag auf nachträgliche Zulassung muss gut begründet sein. Sämtliche Umstände müssen sofort vollständig vorgetragen und glaubhaft gemacht werden. Fehler an dieser Stelle führen häufig zur Ablehnung des Antrags auf nachträgliche Zulassung.
Sofortmaßnahmen bei Kündigung im Urlaub
Wenn Sie eine Kündigung im Urlaub erhalten (oder davon erfahren), sollten Sie umgehend:
- den genauen Zeitpunkt des Zugangs klären,
- Belege sichern (Einschreiben, Zeugen, Trackingdaten),
- die Drei-Wochen-Frist berechnen,
- rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Eine praktische Sofort-Checkliste: Kündigung erhalten – was tun? hilft Ihnen bei den ersten Schritten. Detaillierte Informationen finden Sie auch unter Kündigungsschutzklage: Frist, Ablauf und Erfolgsaussichten.
Abfindung trotz Kündigung im Urlaub?
Auch bei einer Kündigung im Urlaub bestehen häufig Chancen auf eine Abfindung – insbesondere im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Eine erste Orientierung bietet Ihnen unser Abfindungsrechner. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Fazit
Eine Kündigung im Urlaub ist für den Arbeitgeber möglich und setzt die Klagefrist gnadenlos in Gang. Wer nicht rechtzeitig reagiert, verliert wertvolle Rechte. Prüfen Sie daher den Zugang genau und handeln Sie schnell. Gerade bei drohendem Fristablauf oder verpassten Fristen sollten Sie keine Zeit verlieren und sich professionell beraten lassen. Über unseren Service Kündigungsschutz per Klick können Sie sogar noch am letzten Tag der Klagefrist über unsere Kanzlei online eine Kündigungsschutzklage einreichen lassen.


