Was bedeutet eine fristlose Kündigung?
Die fristlose Kündigung – juristisch „außerordentliche Kündigung“ – beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Eine Kündigungsfrist wird nicht eingehalten. Für Sie bedeutet das: Von einem Tag auf den anderen stehen Sie ohne Beschäftigung da. Und zudem wird die Agentur für Arbeit mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Arbeitslosengeld 1 eine Sperrzeit gegen Sie verhängen.
Umso wichtiger ist es, jetzt keine Zeit zu verlieren.
Fristlose Kündigung erhalten: Was tun – die wichtigsten Sofortmaßnahmen
1. Dreiwochenfrist notieren und ernst nehmen
Mit Zugang der Kündigung beginnt die Frist für die Kündigungsschutzklage. Sie haben genau drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Arbeitsgericht Klage zu erheben.
Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst dann, wenn sie grob fehlerhaft war oder die Vorwürfe gegen Sie nicht zutreffen.
Wichtig:
- Notieren Sie das genaue Zugangsdatum.
- Dokumentieren Sie, wann und wie Sie das Schreiben erhalten haben (persönliche Übergabe, Briefkasten etc.).
Nur mit einer rechtzeitig eingereichten Klage verhindern Sie das Wirksamwerden der Kündigung.
2. Formelle Fehler prüfen lassen
Eine fristlose Kündigung ist auch dann angreifbar, wenn “nur” formelle Fehler vorliegen. Typische Ansatzpunkte:
- Unterschrift einer nicht kündigungsberechtigten Person
- Fehlende Originalvollmacht
- Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats
- es gilt eine spezielle 2-Wochen-Frist, die manchmal vom Arbeitgeber verpasst wird
Gerade bei der Betriebsratsanhörung passieren in der Praxis immer wieder Fehler. Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Unterläuft dem Arbeitgeber dabei ein relevanter Fehler, kann allein dies zur Unwirksamkeit führen.
Auch bei der speziellen 2-Wochen-Frist gilt: die zur Kündigung berechtigte Person muss die zur Kündigung berechtigten Tatsachen in den maximal letzten 2 Wochen erfahren haben. Ist der Zeitpunkt der Kenntnis länger her, ist die außerordentliche Kündigung rechtswidrig und unwirksam.
Lassen Sie die Kündigung daher möglichst sofort durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
3. Keine Zeit mit „Widerspruch“ beim Arbeitgeber verlieren
Ein häufiger Irrtum: Ein Widerspruch gegen die Kündigung beim Arbeitgeber hilft nicht weiter. Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung und kann nicht einfach „zurückgenommen“ werden.
Ein Schreiben an den Arbeitgeber kann allenfalls als Gegendarstellung gewertet werden – rechtlich entscheidend ist jedoch ausschließlich die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
Individuelle Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies Erstgespräch.
4. Sofort bei der Agentur für Arbeit melden
Bei einer fristlosen Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld I.
Deshalb sollten Sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, arbeitssuchend melden und eine Kündigungsschutzklage erheben lassen.
Ergeht ein Sperrzeitbescheid, sollten Sie vorsorglich Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Wird die Kündigung später gerichtlich aufgehoben, kann dies Auswirkungen auf die Sperrzeit haben und diese doch entfallen. Denken Sie bitte daran, dass während einer Sperrzeit auch oft erhebliche Probleme bei der Krankenversicherung – ja auch bei der Familienversicherung von Familienmitgliedern entstehen können. Wenden Sie sich daher auch unbedingt zur Beratung an Ihre Krankenkasse.
5. Offene Ansprüche schriftlich geltend machen
Fordern Sie den Arbeitgeber nachweisbar schriftlich auf, bis zum Beendigungszeitpunkt den Lohn zu zahlen und offene Ansprüche abzurechnen, insbesondere:
- Resturlaub
- Überstunden
- Bonus- oder Sonderzahlungen
Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Verfallfristen. Diese sehen vor, dass Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen – häufig innerhalb von drei Monaten. Werden diese Fristen versäumt, verfallen Ihre Ansprüche endgültig.
6. Kontakt zum Betriebsrat oder Personalrat aufnehmen
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat oder Personalrat, sollten Sie parallel den Kontakt suchen. Fragen Sie nach, ob und wie der Betriebsrat oder Personalrat angehört wurde und ob eine Stellungnahme erfolgt ist. Oft ergeben sich hier wichtige Informationen für das Kündigungsschutzverfahren.
Warum schnelles Handeln Ihre Chancen deutlich erhöht
Der Arbeitgeber muss eine fristlose Kündigung regelmäßig innerhalb kurzer Fristen aussprechen und hohe rechtliche Hürden einhalten. In der Praxis zeigt sich: Nicht jede fristlose Kündigung hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.
Wer frühzeitig reagiert,
- wahrt die Klagefrist,
- sichert finanzielle Ansprüche,
- vermeidet Nachteile beim Arbeitslosengeld
- und verbessert seine Verhandlungsposition erheblich.
Kündigungsschutzklage einfach und rechtzeitig einreichen
Entscheidend ist die fristgerechte Erhebung der Kündigungsschutzklage. Informationen zur unkomplizierten Einleitung einer Klage finden Sie beispielsweise über Kündigungsschutz per Klick.
Oft geht es im Verfahren nicht nur um den Arbeitsplatz, sondern auch um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie vorab eine erste Orientierung zur möglichen Höhe einer Abfindung erhalten.
Fazit: Jetzt besonnen, aber konsequent handeln
Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, zählt jeder Tag. Notieren Sie den Zugang, melden Sie sich arbeitssuchend, sichern Sie Ihre Ansprüche und erheben Sie rechtzeitig Kündigungsschutzklage.
Je schneller Sie reagieren, desto größer sind Ihre Chancen, die Kündigung erfolgreich anzugreifen oder eine wirtschaftlich vernünftige Lösung zu erzielen.
Zögern Sie daher nicht, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.


