Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung?
Zunächst eine wichtige Klarstellung: Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einer Kündigung in der Regel nicht. Ausnahmen bestehen nur in besonderen Konstellationen, etwa nach § 1a KSchG oder bei gerichtlichen Auflösungen des Arbeitsverhältnisses.
In der Praxis sieht es jedoch anders aus. Vor allem im sogenannten Großbetrieb mit regelmäßig mehr als zehn Beschäftigten steht bei einer Kündigung häufig eine Abfindung im Raum. Der Grund: Arbeitgeber möchten das Risiko einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage vermeiden – oder einen Arbeitnehmer im Falle des Obsiegens nicht wieder beschäftigen.
Abfindung berechnen – die übliche Faustformel
Wenn Mandanten mich fragen, wie sie die Abfindung berechnen und welche Höhe realistisch ist, orientieren sich Arbeitsgerichte regelmäßig an einer einfachen Faustformel:
- 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Das bedeutet: Waren Sie zehn Jahre im Unternehmen tätig, liegt eine typische Abfindung bei etwa fünf Bruttomonatsgehältern. Teiljahre werden in der Praxis häufig ab sechs Monaten aufgerundet, darunter eher abgerundet. Verbindlich ist diese Berechnung allerdings nicht – sie dient lediglich als Ausgangspunkt.
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Warum die Abfindungshöhe stark variieren kann
Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Höhe Ihres letzten Bruttomonatsgehalts
- Alter, Unterhaltspflichten und soziale Gesichtspunkte
- Ihre Chancen im Kündigungsschutzprozess
- Besondere Kenntnisse oder Schlüsselposition im Betrieb
Hätte der Arbeitgeber bei der Kündigung rechtlich schlechte Karten, kann die Abfindung deutlich über der üblichen Faustformel liegen. Gerade dann, wenn der Arbeitgeber Sie auch nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage keinesfalls weiterbeschäftigen möchte, steigt häufig die Zahlungsbereitschaft.
Abfindung selbst berechnen – erste Orientierung online
Für eine schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung können Sie Ihre Abfindung selbst berechnen. Hierzu eignet sich unser kostenfreier Abfindungsrechner, mit dem Sie anhand weniger Angaben eine Einschätzung zur möglichen Höhe erhalten.
Warum anwaltliche Unterstützung den Unterschied macht
In Kündigungsschutzverfahren zeigt sich immer wieder: Mit professioneller Vertretung lassen sich häufig bessere Ergebnisse erzielen. Wer die Verhandlungsmechanismen kennt und die Schwachstellen einer Kündigung klar benennt, kann den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen.
Wenn Sie sich frühzeitig an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden oder eine Kündigungsschutzklage online einreichen, verbessern Sie Ihre Chancen erheblich, eine höhere Abfindung zu erzielen.
Kündigung erhalten – wie gehen Sie jetzt vor?
Nach Zugang der Kündigung läuft die Zeit. Innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit.
Eine strukturierte Übersicht der nächsten Schritte finden Sie in der Sofort-Checkliste: Kündigung erhalten – was tun?
Fazit: Abfindung berechnen heißt strategisch denken
Die Abfindungshöhe ist kein fester Wert, sondern das Ergebnis von rechtlicher Ausgangslage und Verhandlung. Die Faustformel bietet eine gute Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Wer seine Chancen kennt und richtig handelt, kann oft deutlich mehr herausholen, als zunächst angenommen.


