Kündigungsschutzklage: Frist, Ablauf und Erfolgsaussichten verständlich erklärt

Kategorie: Arbeitsrecht

Eine Kündigung kommt meist überraschend – und setzt enge Fristen in Gang. Wenn Sie sich gegen die Entscheidung Ihres Arbeitgebers wehren möchten, ist die Kündigungsschutzklage das zentrale Mittel. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Fristen unbedingt einzuhalten sind, wie eine Kündigungsschutzklage abläuft und wovon die Erfolgsaussichten abhängen.

Nach der Kündigung: Was Sie jetzt sofort tun sollten

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Neben Ärger und Existenzangst ist vor allem eines wichtig: Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Kündigung wirksam – selbst dann, wenn sie objektiv rechtswidrig ist.

Aus anwaltlicher Sicht gehören diese Punkte ganz oben auf Ihre persönliche Checkliste:

  • Kündigung prüfen: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt und unterschrieben ist. Kündigungen per WhatsApp, E-Mail oder SMS sind unwirksam.
  • Unterschrift kontrollieren: Prüfen Sie innerhalb von drei bis vier Tagen, wer die Kündigung unterschrieben hat. War diese Person zur Kündigung berechtigt oder lag eine wirksame Vollmacht vor?
  • Briefkasten im Blick behalten: Manche Arbeitgeber schicken weitere Kündigungen hinterher. Jede Kündigung muss gesondert angegriffen werden.
  • Fristen notieren: Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist entscheidend.

Eine ausführliche Orientierung dazu finden Sie auch in der dem Beitrag mit Checklisten und Fristen für Arbeitnehmer nach Kündigung.

Die wichtigste Frist: Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage

Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – auch wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Gerade bei Unsicherheit über den Zugang (z. B. bei Urlaub, Krankheit oder Einwurf durch Boten) empfehle ich, vom sicheren Datum auszugehen: Nutzen Sie das Datum auf der Kündigung selbst als Startpunkt für die Fristberechnung.

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Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage beginnt das gerichtliche Verfahren in klaren Schritten:

  • Gütetermin: In der Regel vier bis fünf Wochen nach Klageeingang. Ziel ist eine schnelle Einigung, häufig gegen Zahlung einer Abfindung.
  • Kammertermin: Kommt keine Einigung zustande, folgt später ein weiterer Termin mit der Kammer. Das Verfahren kann sich dann über Monate ziehen.

Eine gütliche Einigung ist oft sinnvoll: Sie sparen Zeit, Nerven und Kosten. Zudem entfallen bei einem gerichtlichen Vergleich sämtliche Gerichtskosten.

Wenn Sie eine erste Einschätzung zu einer möglichen Abfindung wünschen, kann unser kostenfreier Abfindungsrechner eine grobe Orientierung geben.

Wovon hängen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab?

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage richten sich danach, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen:

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Diese kommt nur bei schweren Pflichtverstößen in Betracht, etwa bei Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug. In der Praxis werden fristlose Kündigungen jedoch häufig unberechtigt ausgesprochen – etwa bei Krankmeldungen. In solchen Fällen bestehen oft sehr gute Erfolgsaussichten.

Ordentliche Kündigung

Bei ordentlichen Kündigungen ist entscheidend, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Es gilt in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Beschäftigten (Teilzeitkräfte werden anteilig gerechnet).

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl durchführen. Fehler hierbei sind ein häufiger Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage.

Fazit: Schnelles Handeln entscheidet

Die Kündigungsschutzklage ist ein wirksames Instrument – aber nur, wenn Sie rechtzeitig handeln. Die Drei-Wochen-Frist ist unerbittlich. Gleichzeitig bestehen in vielen Fällen realistische Chancen, die Kündigung abzuwehren oder zumindest eine Abfindung zu erzielen.

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Je früher Sie reagieren, desto besser lassen sich Ihre Rechte sichern.

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