Kündigung erhalten – was tun? Sofort-Checkliste für Arbeitnehmer

Kategorie: Arbeitsrecht

Nach dem ersten Schock sind schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Fristen Sie beachten müssen, wie Sie Formfehler erkennen, wann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung bestehen. Mit einer klaren Checkliste behalten Sie den Überblick und vermeiden teure Fehler.n

Der erste Moment: Schock ist normal – Untätigkeit ist fatal

Sie finden die Kündigung im Briefkasten. Erst kommt der Schock, dann Ärger, vielleicht Existenzangst. Das ist verständlich. Entscheidend ist jedoch: Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Kündigung wirksam – selbst dann, wenn sie rechtswidrig ist. Sie müssen aktiv werden.

Sofort-Checkliste nach Erhalt der Kündigung

  • Zugang und Form prüfen: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist. Kündigungen per WhatsApp, E-Mail oder SMS sind unwirksam.
  • Unterschrift und Vollmacht kontrollieren (3–4 Tage): Prüfen Sie, wer die Kündigung unterschrieben hat. War es der Geschäftsführer oder Inhaber, ist das meist unproblematisch. Bei anderen Personen kann eine fehlende Vollmacht vorliegen. In diesem Fall muss die Kündigung unverzüglich zurückgewiesen werden.
  • Briefkasten täglich kontrollieren: Gelegentlich folgen weitere Kündigungen. Jede Kündigung ist rechtlich eigenständig und muss berücksichtigt werden.

Die wichtigste Frist: 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage

Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – egal, wie fehlerhaft sie war.

Wenn der genaue Zugang unklar ist, etwa bei Urlaub oder Krankheit, rate ich zur sicheren Variante: Berechnen Sie die Frist ab dem Datum, das im Kündigungsschreiben steht. So vermeiden Sie ein unnötiges Risiko.

Fristlose Kündigung: Warum schnelles Handeln besonders wichtig ist

Gegen eine außerordentliche fristlose Kündigung sollten Sie sich unbedingt wehren, wenn sie unberechtigt ist. Andernfalls droht beim Arbeitslosengeld I eine Sperrzeit von drei Monaten. Hinzu kommt, dass Sie sich nach Ablauf der Nachversicherung selbst krankenversichern müssen. Das kann schnell hohe vierstellige Beträge kosten.

Ordentliche Kündigung und Kündigungsschutzgesetz

Bei ordentlichen Kündigungen stellt sich die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das ist der Fall, wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt). Auch mehrere Filialen können zusammengerechnet werden.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, prüft das Gericht unter anderem die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. Häufig ergeben sich hier gute Angriffspunkte.

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Abfindung: Welche Chancen bestehen?

Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es nur selten. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt. Als grober Richtwert gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungslage, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Erfolgsaussichten können auch höhere Abfindungen erzielt werden.

Eine erste Orientierung bietet unser kostenfreier Abfindungsrechner.

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Schon kleine Formfehler oder versäumte Fristen können große finanzielle Folgen haben. Eine frühzeitige Prüfung durch einen im Arbeitsrecht tätigen Anwalt erhöht Ihre Chancen erheblich – sei es auf Weiterbeschäftigung oder eine gute Abfindung. Weitere Informationen finden Sie bei einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht oder über die digitale Kündigungsschutzklage per Klick.

Fazit: Kündigung erhalten – was tun?

Bewahren Sie Ruhe, handeln Sie aber konsequent. Prüfen Sie sofort die formellen Voraussetzungen, behalten Sie die Fristen im Blick und lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten frühzeitig prüfen. So sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden unnötige Nachteile.

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