Vollmacht

Wenn Sie uns beauftragen wollen, so senden Sie bitte nach telefonischer Absprache eine unterzeichnete Vollmacht zu bzw. bringen Sie diese zum ersten Beratungstermin mit in die Kanzlei. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Mandatsverhältnis erst dann zustande kommt, wenn Ihnen gegenüber schriftlich die Übernahme des Mandates durch SZ-Rechtsanwälte Steinhäußer & Zieschang erklärt wurde.

Zum Ausdruck eines Vollmachtsexemplars klicken Sie bitte auf die untenstehende Verknüpfung.

1. Vollmacht für Arbeitsrecht

1.a) Prozessvollmacht für Arbeitsrecht

1.b) außergerichtliche Vollmacht für Arbeitsrecht

2. Vollmacht für Scheidungsverfahren

3. Vollmacht für Versicherungsrecht

3.a) außergerichtliche Vollmacht für Versicherungsrecht

3.b) Prozessvollmacht für Versicherungsrecht

4. Allgemeine Vollmacht

4.a) außergerichtliche Vollmacht

4.b) gerichtliche Vollmacht

5. AGB & Widerrufsbelehrung

6. Hinweise zur Datenverarbeitung

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